Sie werden mit Ihrer Einstellung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle angefordert. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Den oder die Einstellungstermine entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Nach der Einstellung werden Sie zunächst für die Dauer von 12 Monaten auf Ihre künftigen Aufgaben als Führungskraft vorbereitet. Diese Einführung soll Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die Sie in Ihrem späteren Aufgabenbereich benötigen. Sie beschränkt sich daher nicht nur auf die Vermittlung steuerrechtlicher Fachkenntnisse, sondern erstreckt sich auch auf Personalführung, Organisation sowie Kontroll- und Arbeitstechnik.
Die Einführung umfasst eine praktische Einweisung beim Finanzamt und bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die Gesamtdauer von 9 Monaten. Ergänzend nehmen Sie an drei Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin von jeweils einmonatiger Dauer teil. Prüfungen finden nicht statt. Die während den Fortbildungsveranstaltungen entstandenen notwendigen Auslagen werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Auch nach Beendigung der Einführungszeit haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie zu besuchen.
Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.