Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Інформація з Берліна для біженців з України
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Landeshauptkasse
Wegen der pandemischen Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 ist der Dienstbetrieb der Landeshauptkasse bis auf Weiteres deutlich eingeschränkt.
Aus diesem Grund bitten wir derzeit den Kontakt auf E-Mail oder Telefon zu beschränken.
Buchführung
Das Sachgebiet Buchführung ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Berliner Hauptverwaltung verantwortlich. Ferner überwacht sie die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Zahlungseingänge. Erfolgen diese nicht, wird von hier aus das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Zahlungsverkehr
Das Sachgebiet Zahlungsverkehr ist für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr der Berliner Hauptverwaltung verantwortlich. Die Hauptverwaltung sind die Senatsverwaltungen des Landes Berlin sowie deren nachgeordnete Behörden.
Die Sicherstellung der täglichen Liquidität des Landes Berlin wird in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen gewährleistet.
Die Landeshauptkasse ist gemäß gesetzlichem Auftrag Hinterlegungskasse des Landes Berlin. Mehr Informationen zum Thema Hinterlegungen erhalten Sie hier.
Allgemeine Einzahlkonten
Postbank Berlin
DE47 1001 0010 0000 0581 00
PBNKDEFFXXX
Berliner Sparkasse
DE25 1005 0000 0990 0076 00
BELADEBEXXX
Bundesbank Filiale Berlin
DE53 1000 0000 0010 0015 20
MARKDEF1100
Spezielle Einzahlkonten (Behördenzuordnung)
Zahlungsempfänger ist die Landeshauptkasse.
Postbank Berlin ——- (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungsgelder, Bußgelder)
DE50 1001 0010 0000 0821 02
PBNKDEFFXXX
Postbank Berlin —— (z.B. Kfz-Abschleppgebühren, Kfz-Sicherstellung)
DE12 1001 0010 0000 1371 06
PBNKDEFFXXX
Postbank Berlin —— (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
DE37 1001 0010 0001 0211 02
PBNKDEFFXXX
Sie haben einen Gebührenbescheid erhalten?
Sie haben Fragen zum Sachverhalt Ihres Gebührenbescheides? Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Dienststelle. Die Ansprechperson finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.
Sollten Sie die Ansprechperson auf Ihrem Bescheid nicht gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Telefon: (030) 9020 -2377 / -2159 / -2339
Fax: (030) 9020 -2640 / -2630
E-Mail: Landeshauptkasse
Sie haben ein Bußgeld zu zahlen?
Sie haben Fragen zu der Höhe des Bußgeldes oder der Begründung? Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Dienststelle. Die Ansprechperson finden Sie auf Ihrem Bescheid.
Ansprechperson zu Forderungen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten:
Telefon: (030) 4664 796 796
Fax: (030) 4664 796 197 / (030) 4664 796 198
E-Mail: Bußgeldstelle (Aktenzeichen angeben)
Haben Sie Fragen zur Überweisung und Bankverbindung, dann können Sie sich auch sehr gerne an uns wenden.
Telefon: (030) 9020 -2377 / -2159 / -2339
Fax: (030) 9020 -2640 / -2630
E-Mail: Landeshauptkasse
Sie haben eine Gutschrift erhalten?
Sie haben eine Gutschrift erhalten und wissen nicht, wofür der Betrag bestimmt ist?
Bitte wenden Sie sich unter Angabe des 13stelligen Kassenzeichens an die Landeshauptkasse. Die Landeshauptkasse kann die anweisende Dienststelle ermitteln und Ihnen eine Ansprechperson benennen.
Telefon: (030) 9020 -2377 / -2159 / -2339
Fax: (030) 9020 -2640 / -2630
E-Mail: Landeshauptkasse
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Jetzt sollten Sie schnell handeln!
Sie haben eine Mahnung erhalten und wissen nicht, für welche Forderung die Mahnung erhoben wird oder Sie haben bereits bezahlt?
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson der Dienststelle, die in der Mahnung angeben ist.
Prüfen Sie bitte, ob der Verwendungszweck (Kassenzeichen/Aktenzeichen) bzw. die angegebene Kontonummer Ihrer Überweisung mit den Daten des Mahnschreibens übereinstimmt oder ob sich Mahnung und Überweisung überschnitten haben. Ggf. kann es sich um eine andere oder neue Forderung handeln (z.B. Widerspruchsgebühr, Bußgeld)
Sie können sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zu einer Mahnung haben.
Telefon: (030) 9020 -2377 / -2159 / -2339
Fax: (030) 9020 -2640 / -2630
E-Mail: Landeshauptkasse
Es soll eine Forderung bei Ihnen vollstreckt werden?
Sie haben die Ankündigung zur Vollstreckung einer Forderung erhalten und wissen nicht, um welche Forderung es sich handelt?
Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson in dem Finanzamt, von dem Sie die Ankündigung erhalten haben.
Gerne können Sie sich unter Angabe des 13stelligen Kassenzeichens an die Landeshauptkasse wenden. Wir können Ihnen Auskunft geben oder Ihnen eine Ansprechperson in der zuständigen Dienststelle benennen, welche die Forderung erhoben hat.
Telefon: (030) 9020 -2377 / -2159 / -2339
Fax: (030) 9020 -2640 / -2630
E-Mail: Landeshauptkasse
Allgemeine Auskünfte
Telefon:
(030) 9020-2377
(030) 9020-2159
Fax:
(030) 9020-2640
(030) 9020-2630