Nichtwohngrundstücke in Berlin

Ein Nichtwohngrundstück ist ein bebautes Grundstück, das zu erheblichen Teilen nicht zu Wohnzwecken genutzt wird.

Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Durch Verknüpfung des Baujahrs, der Flächen, der Gebäudeart und des Bodenrichtwerts mit den pauschalen Werten des Bewertungsgesetzes (Herstellungskosten, Restnutzungsdauer, Wertzahlen) wird ein Sachwert (= Gebäudewert + Bodenwert) berechnet.

Für alle Nichtwohngrundstücke sind folgende Angaben zu machen

  • Fläche des Grundstücks (ggf. anteilig)
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022
    Die Bodenrichtwerte werden vom Berliner Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und können unter der kostenfreien Onlineabfrage BORIS abgefragt werden.
  • Baujahr
    Das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ist einzutragen. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt.
Teileigentum in Berlin

Teileigentum in Berlin

Teileigentum

  • Art des Grundstücks
    Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
  • Gebäudeart
    Zur Bestimmung ist auf die bauliche Gestaltung abzustellen.
  • Bruttogrundfläche
    Die Bruttogrundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks (DIN 277-1:2005-02), d. h. einschließlich Keller und Dachgeschoss, und deren konstruktive Umschließung, d. h. Außenmaße.
Geschäftsgrundstück in Berlin

Geschäftsgrundstück in Berlin

Geschäftsgrundstück

  • Art des Grundstücks
    Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.
  • Gebäudeart
    Zur Bestimmung ist auf die bauliche Gestaltung abzustellen.
  • Bruttogrundfläche
    Die Bruttogrundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks (DIN 277-1:2005-02), d. h. einschließlich Keller und Dachgeschoss, und deren konstruktive Umschließung, d. h. Außenmaße.
Gemischt genutztes Grundstück in Berlin

Gemischt genutztes Grundstück in Berlin

Gemischt genutztes Grundstück

  • Art des Grundstücks
    Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (z. B. eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.
  • Gebäudeart
    Zur Bestimmung ist auf die bauliche Gestaltung abzustellen.
  • Bruttogrundfläche
    Die Bruttogrundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks (DIN 277-1:2005-02), d. h. einschließlich Keller und Dachgeschoss, und deren konstruktive Umschließung, d. h. Außenmaße.
Sonstiges bebautes Grundstück in Berlin

Sonstiges bebautes Grundstück in Berlin

Sonstiges bebautes Grundstück

  • Art des Grundstücks
    Sonstige bebaute Grundstücke sind Grundstücke, die keine Wohn- und Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke oder Teileigentum sind und weder Wohnzwecken noch eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, z. B. Clubhäuser, Vereinshäuser, Bootshäuser, Turnhallen.
  • Gebäudeart
    Zur Bestimmung ist auf die bauliche Gestaltung abzustellen.
  • Bruttogrundfläche
    Die Bruttogrundfläche ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks (DIN 277-1:2005-02), d. h. einschließlich Keller und Dachgeschoss, und deren konstruktive Umschließung, d. h. Außenmaße.

Ermittlung der Brutto-Grundfläche (für Grundstücke, die nicht Wohnzwecken dienen)

Bei Grundstücken, die nicht Wohnzwecken dienen, erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwertes im Sachwertverfahren. Dabei wird der Wert des Gebäudes (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert berechnet.

Der Gebäudewert wird durch Verknüpfung der Brutto-Grundfläche mit typisierten Herstellungskosten ermittelt. (Die typisierten Herstellungskosten finden Sie unter § 259 Bewertungsgesetz, Anlage 42.)

Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aller Grundrissebenen eines Bauwerks (einschließlich Keller und Dachgeschoss) und deren konstruktive Umschließungen (Außenmaße) bezogen auf die für die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen.
Maße und Flächenangaben finden Sie in Ihren Bauunterlagen, z. B. in Bau- und Schnittzeichnungen.
Haben sich die Flächen seit der Ausstellung der Bauunterlagen verändert, sind diese Änderungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist die auf den Stichtag 01.01.2022 vorhandene Bruttogrundfläche. Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche wird zwischen den folgenden Bereichen unterschieden:

  • überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen (Bereich a)
  • überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (Bereich b)
  • nicht überdeckt (Bereich c)
    Berücksichtigt werden nur die Brutto-Grundflächen der überdeckten Bereiche. Nicht überdeckte Bereiche sind nicht zu erfassen.

Eine Schätzung der Brutto-Grundfläche ist nur ausnahmsweise zulässig, z. B. für steuerbefreite Grundstücke. Die Berechnung ist dem Finanzamt in diesen Fällen zu erläutern.

Zuordnung der Grundflächen zu den einzelnen Bereichen a, b und c

Können besondere Merkmale eines Grundstücks berücksichtigt werden?

Besondere Merkmale eines einzelnen Grundstücks wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Vorder- und Hinterland, Oberflächenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Baugrundes, Lärm-, Staub-, Geruchsbelästigungen, Altlasten sowie Außenanlagen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

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Schritt für Schritt zur Erklärung

Wir führen Sie im Folgenden Schritt für Schritt durch den Prozess. Weitere Informationen