Seit 2004 sind im Land Berlin schrittweise Standards für das Management und Controlling der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Gesellschaften und öffentlich-rechtlichen Unternehmen eingeführt worden. Um die Transparenz über landeseigene Unternehmen zu erhöhen, wurde u.a. nach dem Vorbild des Deutschen Corporate Governance Kodexes auch ein auf die Besonderheiten der Berliner Beteiligungsunternehmen ausgerichteter eigener Kodex, der „Berliner Corporate Governance Kodex“ etabliert.
Im Jahr 2024 wurde das bestehende Regelwerk umfassend modernisiert, erweitert und in den neuen Grundsätzen der Beteiligungsführung im Land Berlin (Beteiligungsgrundsätze) zusammengefasst. Kernelement ist für jede Unternehmensbeteiligung die Festlegung und konsequente Umsetzung einer klaren und zukunftsorientierten Eigentümerstrategie. Dazu werden die finanz- und fachpolitischen Ziele für jedes Unternehmen jährlich definiert und vom Senat als Zielbilder beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die strategische Steuerung und die konkreten, vom Aufsichtsrat jährlich mit dem Unternehmensmanagement abzuschließenden Zielvereinbarungen.
Die Eigentümerstrategie wird von einem aktiven Beteiligungscontrolling begleitet, u.a. durch eine Quartalsberichterstattung der Unternehmen mit Soll-Ist-Vergleichen der wirtschaftlich und strategisch relevanten Daten und Kennzahlen. Auf dieser Grundlage kann die Entwicklung der Unternehmen frühzeitig erkannt, bewertet und erforderlichenfalls beeinflusst werden. Den Vertretern des Landes Berlin in den Aufsichtsräten und den parlamentarischen Gremien stehen damit fundierte Informationen für ihre Arbeit zur Verfügung. Auch die Öffentlichkeit wird über die Entwicklung der Unternehmen ausführlich informiert, insbesondere durch den jährlich im Herbst erscheinenden Beteiligungsbericht.