Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis Februar 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 896.713
Veranlagte Einkommensteuer 89.307
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 79.602
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 106.298
Körperschaftsteuer 45.532
Umsatzsteuer 1.557.251
Einfuhr-Umsatzsteuer 273.754
Gewerbesteuerumlage Land 5.941
Zwischensumme 3.054.398
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 93.329
Grunderwerbsteuer 141.360
Rennwett- und Lotteriesteuer 12.468
Biersteuer 1.935
Feuerschutzsteuer 2.499
Zwischensumme 251.591
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 180.893
Gewerbesteuer 649.740
Gewerbesteuerumlage Gesamt -10.142
Vergnügungsteuer 5.679
Hundesteuer 923
Zweitwohnungsteuer 733
Übernachtungsteuer 8.058
Zwischensumme 835.883
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 59.527
Lohn- und Einkommensteuer 348.007
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 28.990
Zwischensumme 436.524
Steuereinnahmen insgesamt: 4.578.396

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen Februar 2024

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