Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis Juli 2023

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 2.669.251
Veranlagte Einkommensteuer 703.543
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 321.456
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 77.281
Körperschaftsteuer 720.505
Umsatzsteuer 4.127.231
Einfuhr-Umsatzsteuer 943.144
Gewerbesteuerumlage Land 38.976
Sonstige 0
Zwischensumme 9.601.388
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 342.625
Grunderwerbsteuer 604.160
Rennwett- und Lotteriesteuer 52.907
Biersteuer 7.440
Feuerschutzsteuer 15.728
Zwischensumme 1.022.859
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 484.204
Gewerbesteuer 1.597.324
Gewerbesteuerumlage Gesamt -66.545
Vergnügungsteuer 21.125
Hundesteuer 7.115
Zweitwohnungsteuer 10.230
Übernachtungsteuer 28.778
Zwischensumme 2.082.231
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 185.424
Lohn- und Einkommensteuer 1.190.398
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 21.077
Zwischensumme 1.396.899
Steuereinnahmen insgesamt: 14.103.377

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen Juli 2023

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  • Steuereinnahmen Juni 2023

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  • Steuereinnahmen Mai 2023

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  • Steuereinnahmen April 2023

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  • Steuereinnahmen März 2023

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  • Steuereinnahmen Februar 2023

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  • Steuereinnahmen Januar 2023

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