E-Rechnung

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Mehr als digitalisiertes Papier

Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht. In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen werden nicht als elektronische Rechnung angesehen gemäß der geltenden Rechtsnormen.

Rechtsnorm

Auf Basis der hier zugänglichen rechtlichen Grundlagen, ist es möglich, elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung im Land Berlin zu übermitteln.

Weitere Informationen zur EU-Richtlinie 2014/55/EU

  • Berliner E-Rechnungsgesetz – BERG

    Berliner Gesetz zum Umgang mit elektronischen Rechnungen

    PDF-Dokument (113.9 kB)

  • E-Rechnungsverordnung

    Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr

    PDF-Dokument (113.6 kB)

Justitia

FAQ

Die E-Rechnung betrifft sowohl öffentlich Auftraggebende als auch Rechnungsstellende. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Rechnung im Land Berlin. FAQ