Bürgschaften

Das Instrument der Bürgschaft ist ein wichtiger Baustein insbesondere der Wirtschaftsförderpolitik und dient der Sicherung und dem Ausbau des Wirtschaftsstandortes Berlin.

Das Land Berlin kann im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz und auf der Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Kommission Bürgschaften für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben zugunsten gesunder Unternehmen und zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten übernehmen.

Bürgschaftsübernahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit der Ansiedlung, Neugründung und Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei Strukturanpassungen denkbar. Es werden hauptsächlich mittelständische Unternehmen begünstigt.

Voraussetzung für eine Bürgschaft

Voraussetzung einer Bürgschaftsübernahme ist, dass für die erforderlichen Kredite bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsgrundsatz).

Bereits bestehende Kredite im Eigenrisiko der Bank werden nicht verbürgt. Bei den zu übernehmenden Bürgschaften handelt es sich grundsätzlich um Ausfallbürgschaften im Sinne der §§ 765 ff. BGB. Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Bürgschaften besteht nicht.

Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden:

BürgschaftsBank Berlin (BBB)

Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB)

Für Vorhaben bis 2 Mio. € Bürgschaftsbetrag: Die BBB Bürgschaftsbank unterstützt Existenzgründer/innen, Wachstumsunternehmen und Angehörige freier Berufe mit Bürgschaften für rentable und zukunftsträchtige Vorhaben, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Weitere Informationen

IBB

Landesbürgschaft - Investitionsbank Berlin (IBB)

Für Vorhaben von 1,25 bis 20 Mio. € Bürgschaftsbetrag: Das Land Berlin unterstützt die Berliner Wirtschaft u.a. im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms mit der Verbürgung für Kredite für förderungswürdige Vorhaben bei Erstinvestitionen, betriebsgerechter Finanzierung von Investitionen. Weitere Informationen

Vertragsunterzeichnung

Bund-Länder-Bürgschaften - PricewaterhouseCoopers (PwC)

Für Vorhaben von über 20 Mio. € Bürgschaftsbetrag: Ab zwanzig Millionen Euro können in strukturschwachen Regionen Bürgschaften gemeinsam mit dem Bund gewährt werden - so genannte parallele Bund-Länder-Bürgschaften. Der Antrag ist über die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) zu stellen. Weitere Informationen

Der Künstler

Landesbürgschaft Arbeitsraum - Investitionsbank Berlin (IBB)

Das Land Berlin kann im Rahmen der Ermächtigung durch das jeweilige Haushaltsgesetz und auf Grundlage der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Kommission Ausfallbürgschaften zum Erwerb von Arbeitsraum durch Künstler/innen übernehmen. Weitere Informationen

Junge Frau am Laptop

Förderdatenbank des Bundes

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