Konzessionierungsverfahren Gas und Strom

Strommast Freileitungsmast in der Abenddämmerung

Konzessionsvergabe nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Gegenstand von Konzessionsverträgen nach § 46 Abs. 2 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen , die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Die Vergabe der Konzession für das Strom- und das Gasnetz erfolgt nach dem EnWG in einem diskriminierungsfreien, neutralen und transparenten Verfahren. Die Laufzeit des Konzessionsvertrags beträgt höchstens 20 Jahre. Das Ende des Vertrages ist nach § 46 Abs. 3 Abs. EnWG zwei Jahre vor Ablauf im Amtsblatt der Europäischen Union und im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Gasflamme Kochstelle

Derzeitige Konzessionsnehmer

Aktuell hält im Land Berlin die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH& Co. KG die Konzession für den Betrieb des Gasnetzes.

Die Stromnetz Berlin GmbH hat die Konzession für den Stromnetzbetrieb inne. Historisch bedingt gibt es eine weitere Stromkonzession für ein kleines räumlich begrenztes Gebiet in Berlin-Adlershof, die von der BTB Blockheizkraftwerk Träger- und Betreibergesellschaft mbH gehalten wird .

Aufgabe der Konzessionsstelle ist die Durchführung von Konzessionierungsverfahren sowie die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Konzessionsverträgen.