Gender Budgeting

“Gender Budgeting ist eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.” (EG-S-GB 2004, RAP FIN prov 2, S.11)

Berlin liegt in Sachen Gender Budgeting vorn

Berlin ist bis heute eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das die Umsetzung von Gender Budgeting im Landeshaushalt explizit formuliert hat und inzwischen dabei ist, Gender Budgeting in die normale Haushaltspolitik zu integrieren. Beispiele für die Implementierung von Gender Budget-Ansätzen gibt es in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern: Schweiz, Spanien, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika, Brasilien etc.

Die in der Berliner Verwaltung 2003/2004 eingeführte Gender Budget-Nutzenanalyse untersucht überwiegend die Ausgabenseite des Berliner Haushalts, um zu ermitteln, ob die Programme/Angebote/Leistungen vermehrt von Frauen oder Männern in Anspruch genommen werden.

Auf der Ebene der Hauptverwaltung, also den Senatsverwaltungen, geschieht dies vor allem bei Titeln der Hauptgruppe 6 (Zuweisungen und Zuschüsse ohne Investitionen), hierzu gehören Unterstützungen für natürliche Personen wie auch für Institutionen, z. B. Vereine, Kultureinrichtungen usw. In den Kapiteln der Hauptverwaltung mit Personal werden die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten nach Geschlecht ausgewiesen und eventuelle Unterschiede begründet.

Auf der Ebene der Bezirksverwaltung werden mittlerweile 116 Bezirksprodukte unter Gender-Aspekten untersucht, wie beispielsweise die Nutzung von Sportflächen, Musikschulunterricht, Volkshochschulkurse.

Seit Oktober 2022 gibt es mit der Leitstelle Geschlechtergerechte Haushaltssteuerung (LGH) eine eigene Verwaltungseinheit für Gender Budgeting in der Senatsverwaltung für Finanzen (Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt), welche den Gender Budgeting Prozess im Land Berlin federführend steuert und weiterentwickelt.

Die Arbeitsgruppe Gender Budgeting

Die landesweite Arbeitsgruppe Gender Budgeting trifft sich regelmäßig seit 2003 unter der Federführung des Abteilungsleiters Haushalt der Senatsverwaltung für Finanzen in enger Kooperation mit der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Die Arbeitsgruppe erarbeitet die konzeptionellen und strategischen Grundlagen für eine ständig weiterzuentwickelnde Implementierung des Gender Budgeting in der Berliner Verwaltung.

Aktuell werden Impulse vor allem aus den Bezirken durch die von der AG initiierten Gender-Budgeting-Wettbewerbe seit 2013 aufgenommen und so – vorerst innerhalb der Verwaltung – publik gemacht mit dem Ziel, in anderen Bereichen dupliziert zu werden.

Ziele

Institutionelle und konzeptionelle Grundlagen für die Erstellung eines geschlechtersensiblen Haushalts in der Berliner Verwaltung schaffen, damit auf dieser Grundlage die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern analysiert werden und so die öffentlichen Gelder geschlechtergerecht verteilt werden können.

Ein geschlechtersensibler Haushalt ermöglicht eine genaue Identifikation von Zielgruppen und zeigt, ob beispielsweise im Ausgabenbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Ergebnis mit bewirkt wird

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Gender Budgeting der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung