Berlin ist bis heute eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das die Umsetzung von Gender Budgeting im Landeshaushalt explizit formuliert hat und inzwischen dabei ist, Gender Budgeting in die normale Haushaltspolitik zu integrieren. Beispiele für die Implementierung von Gender Budget-Ansätzen gibt es in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern: Schweiz, Spanien, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika, Brasilien etc.
Die in der Berliner Verwaltung 2003/2004 eingeführte Gender Budget-Nutzenanalyse untersucht überwiegend die Ausgabenseite des Berliner Haushalts, um zu ermitteln, ob die Programme/Angebote/Leistungen vermehrt von Frauen oder Männern in Anspruch genommen werden.
Auf der Ebene der Hauptverwaltung, also den Senatsverwaltungen, geschieht dies vor allem bei Titeln der Hauptgruppe 6 (Zuweisungen und Zuschüsse ohne Investitionen), hierzu gehören Unterstützungen für natürliche Personen wie auch für Institutionen, z. B. Vereine, Kultureinrichtungen usw. In den Kapiteln der Hauptverwaltung mit Personal werden die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten nach Geschlecht ausgewiesen und eventuelle Unterschiede begründet.
Auf der Ebene der Bezirksverwaltung werden mittlerweile 116 Bezirksprodukte unter Gender-Aspekten untersucht, wie beispielsweise die Nutzung von Sportflächen, Musikschulunterricht, Volkshochschulkurse.
Seit Oktober 2022 gibt es mit der Leitstelle Geschlechtergerechte Haushaltssteuerung (LGH) eine eigene Verwaltungseinheit für Gender Budgeting in der Senatsverwaltung für Finanzen (Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt), welche den Gender Budgeting Prozess im Land Berlin federführend steuert und weiterentwickelt.