Die Landesunternehmen stehen bei ihrem Handeln im besonderen öffentlichen Fokus. Laut den Grundsätzen der Beteiligungsführung kommt Ihnen daher eine Vorbildrolle bei der Leistungserbringung im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge für die Berlinerinnen und Berliner zu. Diese Vorbildrolle verpflichtet zu ethisch fundiertem, verantwortlichem Verhalten. Die Vorbildfunktion umfasst die Rolle der Unternehmen als guter Arbeitgeber und beinhaltet eine gleichstellungsfördernde und diskriminierungsfreie Kultur im Unternehmen mit gleichen Zugangs- und Entwicklungschancen für alle. Ebenso sollen die Landesunternehmen nachhaltig im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie) bzw. – soweit diese vorliegt – der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Berlin agieren und die Erreichung der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen (Agenda 2030) unterstützen. Dies umfasst auch, Sozial- und Umweltfaktoren bei ihrer Tätigkeit zu beachten, ökologische und soziale Ziele angemessen zu berücksichtigen und die Klimaziele des Landes Berlin zu unterstützen.
Der Berliner Corporate Governance Kodex beschreibt zudem die nachhaltige Unternehmensführung der Landesunternehmen zum Schutz der natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen. Die Unternehmen sollen sich an den im Klimaschutz und Energiewendegesetz Berlin niedergelegten Klimaschutzzielen des Landes Berlin orientieren. In der Unternehmensstrategie sollen insbesondere auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen. Die Unternehmen sollen die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte bestimmen, Nachhaltigkeitsleitlinien und ein jährlich fortzuschreibendes Nachhaltigkeitsprogramm mit konkreten Zielen und Maßnahmen aufstellen. Durch die regelmäßige Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts machen die Landesunternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent.