Im März beginnen die Finanzämter regelmäßig mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Für die Steuererklärungsformulare des Jahres 2023 entfällt nun eine ursprünglich vorgesehene Pflichtangabe. Der Grund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Dezember-Soforthilfen für Energie und Wärme, die im Dezember 2022 aufgrund hoher Energiekosten gewährt worden sind, müssen nicht mehr in der Steuererklärung 2023 angegeben und versteuert werden.
Pressemitteilungen
Pressestelle
- Tel.: (030) 90208013
- Tel.: (030) 90208018
- Tel.: (030) 90208012
- E-Mail Mail an
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Christina von Gratkowski
Seda Hommens
Albina Alić
Online-Redaktion
Seda Hommens