Pressemitteilungen

Hinweis zur Steuererklärung 2023: Dezember-Soforthilfen 2022 müssen nicht mehr angegeben und versteuert werden

13.03.2024 11:41 Uhr

Im März beginnen die Finanzämter regelmäßig mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Für die Steuererklärungsformulare des Jahres 2023 entfällt nun eine ursprünglich vorgesehene Pflichtangabe. Der Grund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Dezember-Soforthilfen für Energie und Wärme, die im Dezember 2022 aufgrund hoher Energiekosten gewährt worden sind, müssen nicht mehr in der Steuererklärung 2023 angegeben und versteuert werden.

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Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs: Wahrung fiskalischer Handlungsfähigkeit hat weiterhin Priorität

12.03.2024 13:09 Uhr

Aus der Sitzung des Senats am 12. März 2024: Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. März 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Stellungnahme zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin beschlossen. Der Bericht des Rechnungshofs befasst sich mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie mit der Haushaltsrechnung 2021 des Landes Berlin. Die Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Berliner Finanzpolitik haben sich eingetrübt. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt.

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Digitale Transformation: Von Dänen lernen

01.03.2024 09:22 Uhr

In Dänemark erfolgte der Startschuss für die Digitalisierung des staatlichen Sektors bereits 1983. Seitdem ist unser Nachbarland zum digitalen Vorreiter in Europa avanciert – auch dank einer engen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft. Nach intensivem Austausch u.a. mit den dänischen Bankinstituten wurde vor 15 Jahren eine digitale Identifikation für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen:

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Eckpunkte zur neuen Grundsteuer ab 2025 – Hebesatz wird nahezu halbiert Finanzsenator Evers: Wohnen wird in Berlin im Durchschnitt nicht teurer – wie versprochen

21.02.2024 11:56 Uhr

Viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten Grundsteuerwerte in vielfacher Höhe ihres bisherigen Wertes erhalten. Die Unruhe war und ist groß. Auch viele Mieterinnen und Mieter machen sich Sorgen, denn die Grundsteuer wird auf die Mieten umgelegt. Klar ist: Ohne Gegensteuern würde sich auch die Grundsteuer vervielfachen. Das wollen wir verhindern und dafür den Grundsteuer-Hebesatz deutlich senken – von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent.

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Neufassung der Grundstücksordnung beschlossen

20.02.2024 13:09 Uhr

Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2024: Die vorgelegte Verwaltungsvorschrift greift eine frühere Praxis auf. Bereits vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1989 existierte eine Verwaltungsvorschrift auf dem Gebiet des Grundstückswesens. Nach dem 1. Januar 1990 wurden die Vorschriften nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung von den Dienststellen das Landes Berlin zum Teil modifiziert weiterhin angewendet.

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