Aus der Sitzung des Senats am 28. April 2026: Die Berliner Verwaltung wird seiner Vorbildfunktion gerecht: Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen ist weiterhin hoch: Diese lag 2022 bei 6,85 Prozent und 2023 bei 6,66 Prozent. Damit wurde die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung überschritten.
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