Kindergeld

Vater mit einem Kinderwagen und ein Baby in den Straßen der Stadt zu Fuß

Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit dem 01.06.2023 diese Aufgabe.

Datenübertragung

Die Kindergelddaten werden von den bisherigen Landesfamilienkassen elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, bereits bei einer Familienkasse des Landes eingereichte Nachweise und Unterlagen nochmals an die Familienkasse der BA zu übersenden. Die Kindergeldfestsetzungen bleiben bestehen, sodass die Familienkasse der BA das Kindergeld ab dem 01.06.2023 nahtlos in der bisherigen Höhe auszahlt und auf die für die Bezüge bzw. das Entgelt angegebene Bankverbindung überweist. In Fällen mit Abzweigungen oder Erstattungen, bei denen die Zahlungen des Kindergeldes auf ein anderes Konto erfolgen, werden die Kindergeldberechtigten und die Zahlungsempfangenden schriftlich von der jeweils zuständigen Landesfamilienkasse gesondert informiert.

Bis zum 31.05.2023 sind weiterhin alle relevanten Unterlagen das Kindergeld betreffend bei der bisherigen Familienkasse einzureichen.

Auszahlung

Die Auszahlung des Kindergeldes durch die bisherige Familienkasse endet mit Ablauf des Monats Mai 2023. Die Landesfamilienkasse zahlt das Kindergeld für diesen Monat deshalb letztmals mit den Bezügen bzw. dem Entgelt für den Monat Mai 2023.

Das Kindergeld wird durch die Familienkasse der BA monatlich im Laufe des jeweiligen Anspruchsmonats überwiesen. Ob die Kindergeldberechtigten das Kindergeld zukünftig zu Beginn oder um den 20. eines Monats erhalten, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab, die von der Familienkasse der BA nach dem Zufallsprinzip neu vergeben wird.

Im Laufe des Übergabemonats Juni 2023 wird die Familienkasse der BA an alle Kindergeldberechtigten weitere Informationen über die neue Kindergeldnummer, die zuständige regionale Familienkasse sowie die künftigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitteilen.

Riester-Rente

Sofern Kindergeldberechtigte einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, ist es erforderlich, nach der Übergabe den jeweiligen Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene neue Kindergeldnummer zu informieren.

Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Entgeltbestandteile (kinderbezogener Familienzuschlag/kinderbezogene Besitzstandszulage) entscheidet die zuständige Bezügestelle/Personalservice weiterhin eigenständig.

Änderungen in den Verhältnissen sind deshalb auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer auch der zuständigen Bezügestelle/Personalservice mitzuteilen.

Weitere Informationen

erhalten Sie unter der kostenfreien Service-Rufnummer der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Telefon: 0800 455 55 35
Erreichbarkeit: Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr

  • Informationen für Kindergeldberechtigte des öffentlichen Dienstes

    PDF-Dokument (2.4 MB)

Junge Mutter spielt mit ihrem Baby

Familienkassenreform

Weitere Informationen zur Familienkassenreform finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen

Gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern

Familienkasse

Ab Juni 2023 können Sie online Anträge stellen, Veränderungen mitteilen und Nachweise einreichen. Zudem finden sich dort auch Informationen zu Auszahlungsterminen, Adressdaten der Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen. Weitere Informationen

Kinder rennen zum Eingang

Steuerinformationen

Hier finden Sie Steuerinformationen zum Kindergeld und Kinderfreibetrag. Weitere Informationen