Zum Öffentlichen Dienstrecht zählen alle Vorschriften, die die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten regeln. Das betrifft beispielsweise die allgemeinen Beamtengesetze, Laufbahnverordnungen, das Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie ergänzende Vorschriften, wie etwa die Bestimmungen zum Urlaubs-, Reisekosten- und Beihilferecht.
Die zentralen Statusfragen der Beamtinnen und Beamten werden einheitlich für die Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts vom Bundesgesetzgeber im sogenannten Beamtenstatusgesetz geregelt. Hierzu gehört auch die Festlegung der verschiedenen Arten der Beamtenverhältnisse, der Voraussetzungen für deren Begründung und der statusprägenden Pflichten und Folgen der Nichterfüllung.