Tarif- und Dienstrecht

Tarifrecht

Das Land Berlin in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – dem Arbeitgeberverband der Bundesländer. Für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten gilt daher grundsätzlich das Tarifrecht der TdL.

Der bedeutendste Tarifvertrag ist dabei der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Durch ihn werden für die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Bezahlung, Arbeitszeit, Entgelt im Krankheitsfall, Urlaub und Arbeitsbefreiung, Begründung sowie Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Tarifverträge für spezielle Sparten und Gruppen von Beschäftigten oder besondere Leistungen.

Zwei Menschen laufen an einem Glasgebäude entlang

Tarifrecht

Die Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen, nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen nehmen gegenüber den Beschäftigten des Landes Berlin die Arbeitgebereigenschaft wahr. Das Land Berlin wird durch das Tarifreferat der Finanzverwaltung in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertreten. Weitere Informationen

Dienstrecht

Zum Öffentlichen Dienstrecht zählen alle Vorschriften, die die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten regeln. Das betrifft beispielsweise die allgemeinen Beamtengesetze, Laufbahnverordnungen, das Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie ergänzende Vorschriften, wie etwa die Bestimmungen zum Urlaubs-, Reisekosten- und Beihilferecht.

Die zentralen Statusfragen der Beamtinnen und Beamten werden einheitlich für die Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts vom Bundesgesetzgeber im sogenannten Beamtenstatusgesetz geregelt. Hierzu gehört auch die Festlegung der verschiedenen Arten der Beamtenverhältnisse, der Voraussetzungen für deren Begründung und der statusprägenden Pflichten und Folgen der Nichterfüllung.

Zwei Menschen im Gespräch am Arbeitsplatz

Dienstrecht

Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Rechten und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind und dazu dienen, die Qualität staatlicher Leistungen zu sichern und die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung IV – Landespersonal