Coronavirus
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zur Soforthilfe der Investitionsbank Berlin
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Inhaltsspalte
Werkstudententätigkeit

Die Senatsverwaltung für Finanzen bietet Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ihr theoretisch erworbenes Wissen in die Praxis umzusetzen und sich für eine Werkstudententätigkeit zu bewerben.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
- Immatrikulation im dritten Fachsemester oder weiter in einer der folgenden Studiengänge: Öffentliche Verwaltung, Public and Nonprofit-Management oder im Bereich Wirtschaft
- Nachweis des Erwerbs von mindestens 60 Leistungspunkten (Credit Points)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden/Woche. Eine vorübergehende Überschreitung, bspw. in den Semesterferien, ist möglich.
Bewerbung
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Bewerbungs-/Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis, über die bisher erworbenen Leistungspunkte
Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen per E-Mail stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu. Wenn es zur Beantwortung notwendig ist, dürfen Ihre Unterlagen an Stellen mit berechtigtem Interesse weitergeleitet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beschränkt oder widerrufen werden. Übermittlungen die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs getätigt wurden, bleiben davon unberührt. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.