*) Migrationshintergrund (Definition Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
In der Einwohnerregisterstatistik werden als Personen mit Migrationshintergrund ausgewiesen:
- Ausländerinnen und Ausländer
- Deutsche mit Migrationshintergrund
- mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder
- mit zweiter Staatsbürgerschaft oder
- mit Einbürgerungszeichen oder
- mit Optionskennzeichen, d. h. im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem 1. Januar 2000 unter den in § 4 Abs. 3 Staatangehörigkeitsgesetzes (StAG) genannten Voraussetzungen zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit (Optionsregelung) sowie
- Personen im Alter unter 18 Jahren ohne eigene Migrationsmerkmale aber mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder mit Einbürgerungskennzeichen zumindest eines Elternteils, wenn die Person an der Adresse der Eltern/des Elternteils gemeldet ist.
Um Verzerrungen durch Zufallsfehler weitgehend auszuschließen und Datenschutzprobleme zu vermeiden, werden 6 Planungsräume mit weniger als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern und ein Planungsraum (10100205–Gewerbegebiet Bitterfelder Straße) wegen zu hoher Extremwerte als “Ausreißer” (im Betrachtungszeitraum 2023–2024) im MSS 2025 nicht veröffentlicht.
Siehe auch Erläuterungen im Bericht Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2025 Berlin.