(VermGBln) in der Fassung vom 9. Januar 1996 (GVBl. S. 56), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2025 (GVBl. S. 533) geändert worden ist.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sicheres Wohnen – AöR und das Landesdenkmalamt sind zur Zeit nicht per E-Mail zu erreichen. Bitte wenden Sie sich bei Terminangelegenheiten und dringenden Anliegen telefonisch an die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Rufnummern finden Sie auf den Projektseiten.