Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sicheres Wohnen – AöR und das Landesdenkmalamt sind zur Zeit nicht per E-Mail zu erreichen. Bitte wenden Sie sich bei Terminangelegenheiten und dringenden Anliegen telefonisch an die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Rufnummern finden Sie auf den Projektseiten.

Immobilienwertermittlung

DVO-BauGB

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 5. Juni 2018 (GVBl. S. 407), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119) geändert worden ist

  • Schreiben SenBauWohnV V A 33 vom 26. Januar 1999

    Ergänzende Hinweise zum Bieterverfahren; Plausibilitätsprüfung bei der Vergabe von Wertermittlungen

    PDF-Dokument (103.1 kB) - Stand: 26. Januar 1999