Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 5. Juni 2018 (GVBl. S. 407), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119) geändert worden ist
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Immobilienwertermittlung
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Schreiben SenBauWohnV V A 33 vom 26. Januar 1999
Ergänzende Hinweise zum Bieterverfahren; Plausibilitätsprüfung bei der Vergabe von Wertermittlungen
PDF-Dokument (103.1 kB) - Stand: 26. Januar 1999