Barrierefreiheitserklärungen

Barrierefreiheitserklärung für Geobasisdaten Online

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung Geoinformation, Referat Geobasisdaten

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/geobasisdaten-online/

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 15.8.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der BITV Consult.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist ab Dezember 2020 sehr gut zugänglich. Es werden dann die Anforderungen der aktuellen BITV zu 98,84 % erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Für den nachstehend aufgeführten Bereich ergab die Prüfung, dass die Barrierefreiheit aus den folgenden Gründen auch ab Dezember 2020 nur eingeschränkt erfüllt ist:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind:

Barriere: Statusmeldungen

  • Bei Vorgängen, die länger dauern können, z.B. bei der Suche, erscheint eine Fortschrittsanzeige, die von Screenreadern nicht ausgegeben werden.
  • Maßnahmen: Prüfung, wie die Einschränkung behoben werden kann
  • Zeitplan: Ziel der Behebung in 2022

Barriere: Grafik

  • Nicht barrierefrei sind die graphischen Programmteile, da noch keine technologischen Lösungen zur Verfügung stehen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Chris Haußwald
Telefon: (030) 90139-5351

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Barrierefreiheitserklärung für ALKIS

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung Geoinformation, Referat Geobasisdaten

Wir bemühen uns, unsere IT-Verfahren barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das IT-Verfahren ALKIS www,berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 15.8.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der BITV Consult.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Anwendung ist ab Dezember 2020 sehr gut zugänglich. Dann werden die Anforderungen der aktuellen BITV zu 98 % erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Für die nachstehend aufgeführten Bereiche ergab die Prüfung, dass die Barrierefreiheit auch ab Dezember 2020 aus den folgenden Gründen nur eingeschränkt erfüllt ist:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind:

Barriere: Darstellung im Screenreader – Wiedergabe von Textattributen

  • Hervorgehobene Einträge im Strukturbaum des 3A Editor – Explorer werden vom Screenreader nicht als hervorgehoben wiedergegeben. Dadurch wird es Screenreader-Nutzenden nicht erleichtert, den nächsten sinnvollen Arbeitsschritt zu finden.
  • Maßnahmen: Prüfung, wie die Einschränkung behoben werden kann
  • Zeitplan: Behebung in 2022

Barriere: Personalisierte visuelle Darstellung – Kontrastmodus ist nutzbar

  • Im Kontrastmodus (einstellbar mit der Tastenkombination UMSCHALT+ALT+DRUCK) werden im Strukturbaum des 3A Editors Einträge der dritten Ebene (z.B. „vorbereitende Arbeiten“) nicht angezeigt.
  • Maßnahmen: Prüfung, wie die Einschränkung behoben werden kann
  • Zeitplan: Behebung in 2021

Barriere: Grafik

  • Nicht barrierefrei sind die graphischen Programmteile, da noch keine technologischen Lösungen zur Verfügung stehen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Stefan Schlüter
Telefon: (030) 90139-5343

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.