Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Zertifikat für "Geobasisdaten online"

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 07.03.2025 (Version 2.0)

1. Geltungsbereich

Für die Nutzung des Zertifikates für die Webanwendung „Geobasisdaten Online“ gelten im Verhältnis zwischen der zertifikatsverantwortlichen Person und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) die folgenden Nutzungsbedingungen.

Es wird unterschieden zwischen Einzelzertifikaten und Gruppenzertifikaten. Einzelzertifikate gelten für antragstellende Privatpersonen. Gruppenzertifikate werden für Organisationen ausgestellt, in denen eine Person benannt werden muss, die die Verantwortung für die Verteilung der Gruppenzertifikate innerhalb der Organisation trägt.

2. Registrierung

Die Beantragung eines Zertifikates ist nur über den Digitalen Antrag „Geobasisdaten Online – Zugang beantragen möglich. Die Identität der Antragstellenden ist auf geeignete Weise während des Registrierungsprozesses nachzuweisen. SenStadt stellt Antragstellenden nach Authentisierung der Antragstellenden das Zertifikat und die dazugehörige persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Verfügung.

3. Sicherheitsbestimmungen

3.1 Allgemein

  • Das Zertifikat ist ausschließlich zur Verwendung als Browserzertifikat gestattet. Die Nutzung des Zertifikates erfolgt unter Einhaltung der Leistungs- und Nutzungsbedingungen der TeleSec.
  • Es ist nicht gestattet, die PIN elektronisch zu speichern.
  • Endgeräte, auf denen das Zertifikat installiert ist, sind durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Insbesondere sind die Endgeräte
    • durch ein sicheres Passwort zu schützen,
    • durch eine Bildschirmsperre mit Passwortschutz zu sichern,
    • mit einem aktuellen Virenschutz und einem aktuellen Betriebssystem zu versehen,
    • mit dem Browser Firefox, Edge oder Chrome in der aktuellen Version oder der jeweiligen Vorgängerversion auszustatten
  • Bei Gefährdung der Zertifikatsicherheit (z.B. Diebstahl eines Endgerätes, auf dem ein gültiges Zertifikat installiert ist, oder unberechtigte Weitergabe des Zertifikates) ist eine Sperrung des Zertifikats umgehend via Fehlermeldesystem zu veranlassen.

3.2 Gruppenzertifikate

  • Alle Nutzenden des Gruppenzertifikats müssen durch die gruppenzertifikatsverantwortliche Person benannt und persönlich (ggf. durch Personaldokument) identifiziert werden.
  • Die gruppenzertifikatsverantwortliche Person ist verpflichtet zu dokumentieren, welche Nutzenden ein Gruppenzertifikat erhalten haben.
  • Die Weitergabe des geheimen Schlüssels oder des Gruppenzertifikats mit PIN an andere Personen außerhalb des benannten und identifizierten Benutzerkreises ist verboten und führt im Falle der Feststellung zur sofortigen Sperrung des Zertifikats.
  • Für die Installation des Gruppenzertifikats auf Endgeräten bzw. für andere Nutzende muss sichergestellt werden, dass die Zertifikatsdatei und die benötigte PIN auf zwei technisch getrennten Wegen übermittelt werden.
  • Die gruppenzertifikats­verantwortliche Person informiert die Nutzenden über die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien.
  • In Organisationen muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen dieser Nutzungsbedingung umgesetzt, überprüft und dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist SenStadt auf Verlangen binnen eines Monats zur Verfügung zu stellen.

3.3 Einzelzertifikate

Die Weitergabe des geheimen Schlüssels oder des Gruppenzertifikats mit PIN an andere Personen ist verboten und führt im Falle der Feststellung zur sofortigen Sperrung des Zertifikats.

4. Dauer und Kündigung

Das Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Das Zertifikat wird automatisch verlängert und vor Ablauf des alten Zertifikates erneuert.

SenStadt behält sich vor, bei Inaktivität von mehr als einem Jahr, das Zertifikat zu sperren. Ein erneuter Zugang ist nur mit nochmaliger Registrierung möglich.

5. Schlussbestimmung

Sollten die Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.

Auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Nutzungsbedingungen für Webanwendung "Geobasisdaten Online"

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 07.03.2025 (Version 2.0)

1. Geltungsbereich

Für die Nutzung der Webanwendung „Geobasisdaten Online“ – nachfolgend Anwendung genannt – gelten im Verhältnis zwischen der nutzenden Person und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) diese Nutzungsbedingungen.

2. Zugang

2.1 Registrierung

Für die Nutzung der Anwendung ist eine persönliche Registrierung über den Digitalen Antrag „Geobasisdaten Online – Zugang beantragen erforderlich. SenStadt stellt den Antragstellenden eine personengebundene Zugangskennung bereit. Das Passwort müssen sich die Antragstellenden selbst erzeugen. Um eine persönliche und sichere Kommunikation zu ermöglichen, ist bei der Antragstellung zwingend eine personenbezogene E-Mail-Adresse anzugeben.

2.2 Zugangskonto

Die personengebundene Zugangskennung und das Passwort sind geheim zu halten. Das Passwort ist unverzüglich zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass es einer anderen Person bekannt sein könnte. Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten von Tastaturen und anderen Eingabegeräten gespeichert werden. Die Passwortregeln werden bei der Bereitstellung der Kennung übergeben und werden bei der Passwortvergabe geprüft.

Folgende Änderungen der Antragsdaten sind SenStadt per Mail unverzüglich bekannt zu geben:
  • Änderungen der Kontaktdaten
  • Wechsel innerhalb des Unternehmens
  • Wechsel der Behörde
  • Änderungen des Aufgabengebietes (veränderte Begründung zur Nutzung von Eigentümerinformationen)
  • Ausscheiden aus dem Unternehmen/ der Behörde.

2.3 Zertifikat

Nutzende, die über das Internet (außerhalb des Berliner Landesnetzes/ Verwaltungsnetzwerkes) auf „Geobasisdaten Online“ zugreifen, benötigen für den Zugriff auf die Anwendung ein installiertes Zertifikat (Browserzertifikat).

Die Beantragung des Zertifikates erfolgt über den Digitalen Antrag „Geobasisdaten Online – Zugang beantragen und kann gemeinsam mit der Zugangskennung beantragt werden.

Privatpersonen erhalten ein Einzelzertifikat.

Organisationen erhalten jeweils ein Gruppenzertifikat, welches durch eine gruppenzertifikatsverantwortliche Person der Organisation verwaltet wird.

Für die Zertifikate gelten separate Nutzungsbedingungen.

2.4 Technische Voraussetzung

Die Anwendung ist für Mozilla Firefox, Edge und Chrome in den aktuellen Versionen freigegeben. Für andere Browser wird kein Support übernommen.

2.5 Pflichten der nutzenden Personen

Es ist sicherzustellen, dass die von den nutzenden Personen eingesetzten Endgeräte in Hinblick auf die IT-Sicherheit aktuell gehalten werden. Dies gilt insbesondere für Virenscanner, die täglich zu aktualisieren sind.

Es ist sicherzustellen, dass IT-Komponenten, welche Anwendungsinformationen (gültiges Zertifikat, Zugangsdaten, Daten aus der Anwendung) enthalten, fachgerecht entsorgt werden.

Es ist untersagt, die Anwendung über öffentliche Hotspots zu nutzen.

2.6 Dauer und Kündigung

Der Zugang ist unbefristet gültig. Ausnahme hiervon bildet der auf maximal zwei Jahre befristete Zugang für Nutzende, die im Auftrag einer berechtigten Organisation tätig sind.

Eine Kündigung seitens der Nutzenden ist ohne Einhaltung einer Frist möglich.

Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Anwendung behält sich SenStadt vor, das Zugangskonto zu sperren und nach Ablauf der Protokollierungspflicht zu löschen.

SenStadt behält sich vor, bei Inaktivität von mehr als einem Jahr, das Zugangskonto zu sperren und nach Ablauf der Protokollierungspflicht von zwei Jahren zu löschen. Ein erneuter Zugang ist nur mit nochmaliger Registrierung möglich.

3. Nutzungsrechte

3.1 Allgemein

Die abgerufenen Angaben dürfen nicht dafür verwendet werden, Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zu erteilen. Sie dürfen nicht auf Vordrucken der Vermessungsverwaltung ausgedruckt werden. Das Erscheinungsbild eines Ausdrucks darf dem von amtlichen Auszügen nicht nachempfunden sein. Ausdrucke dürfen nicht beglaubigt werden und nicht den Anschein erwecken, beglaubigt zu sein.

Nutzende, die nicht Vermessungsstellen nach § 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) (z.B. Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) sind, dürfen Koordinaten aus der Flurkarte nur so verwenden, dass eine Verwechslung mit amtlichen Aussagen aus dem Liegenschaftskataster ausgeschlossen ist. Insbesondere dürfen sie aus den Koordinaten der Flurkarte ermittelte Werte (z.B. Flächen und Strecken) nicht als amtliche Aussagen aus dem Liegenschaftskataster und die Koordinaten nicht für öffentliche Vermessungsaufgaben (§1 VermGBln), wie die Übertragung von Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit, verwenden.

3.2 Eigentümerangaben

Eigentümerangaben sind nur für den im Antrag genannten Verwendungszweck zur Erledigung der übertragenen Einzelfälle abzurufen. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Abruf protokolliert wird. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des einzelnen Abrufs tragen die Nutzenden. Bei der Verarbeitung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster, beim Abruf sowie wie bei der späteren Verwendung durch die Abrufenden gelten die Maßnahmen nach Artikel 25 und 32 der Datenschutz‐Grundverordnung und § 26 des Berliner Datenschutzgesetzes.

Im Zusammenhang mit Dokumenten, die personenbezogene Informationen enthalten, ist ein sorgsamer Umgang verpflichtend. Gemäß dem angegebenen Verwendungszweck für den Abruf von Eigentümerangaben arbeiten die Nutzenden eigenverantwortlich und müssen gegebenenfalls für eine Dokumentation der abgerufenen Eigentümerangaben sorgen.

Die Nutzenden tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. Verstöße gegen die Bestimmungen der Datenschutz‐Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes sind bußgeldbewehrt. Die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs geahndet werden (Artikel 83 Datenschutz‐Grundverordnung).

Nutzende der Anwendung sind verpflichtet, heruntergeladene Unterlagen sicher zu vernichten oder sicher zu archivieren.

Bei der Telearbeit und der mobilen Arbeit ist das lokale Drucken von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster untersagt.

3.3 Vermessungszahlenwerk

Der Abruf von Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk der Landesvermessung und der Vermessungen für raumplanerische und für städtebauliche Zwecke (§§ 9 und 24 VermGBln) ist ausschließlich den Vermessungsstellen vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist im Einzelfall nur zulässig, wenn dies im Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Allgemeinheit liegt und die Gewähr für eine sachverständige Verwendung gegeben ist (§ 7 Absatz 2 Satz 2 VermGBln).

3.4 Sonstige Daten

Für die Nutzung der Daten

  • des ALKIS Berlin, mit Ausnahme der Eigentümerangaben und der Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk,
  • des ATKIS Berlin sowie
  • des AFIS Berlin

ist die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.

4. Schlussbestimmung

Sollte die Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingung im Übrigen unberührt.

Auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Daten des Liegenschaftskatasters

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 07.03.2025 (Version 1.0)

1. Geltungsbereich

Für die Bereitstellung und Nutzung der Daten des Liegenschaftskatasters gelten im Verhältnis zwischen der nutzenden Person und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die folgenden Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen.

2. Rechtliche Hinweise

2.1. Allgemein

Die bereitgestellten Daten dürfen nicht dafür verwendet werden, Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zu erteilen. Sie dürfen nicht auf Vordrucken der Vermessungsverwaltung ausgedruckt werden. Das Erscheinungsbild eines Ausdrucks darf dem von amtlichen Auszügen nicht nachempfunden sein. Ausdrucke dürfen nicht beglaubigt werden und nicht den Anschein erwecken, beglaubigt zu sein.

2.2. Eigentümerangaben

Eigentümerangaben sind nur für den im Antrag genannten Verwendungszweck zu nutzen. Bei der Verarbeitung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster, beim Abruf sowie wie bei der späteren Verwendung durch die Antragstellenden gelten die Maßnahmen nach Artikel 25 und 32 der Datenschutz‐Grundverordnung und § 26 des Berliner Datenschutzgesetzes.

Werden die Angaben für den Aufbau und die Aktualisierung eines Informationssystems verwendet, so tragen die Antragstellenden die Verantwortung für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und für die Einhaltung der für das Informationssystem geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Im Zusammenhang mit Dokumenten, die personenbezogene Informationen enthalten, ist ein sorgsamer Umgang verpflichtend. Dies betrifft auch IT-Sicherheitsaspekte. Gemäß dem angegebenen Verwendungszweck für die bereitgestellten Eigentümerangaben arbeiten die Nutzenden eigenverantwortlich.

Die Nutzenden tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. Verstöße gegen die Bestimmungen der Datenschutz‐Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes sind bußgeldbewehrt. Die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4% seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs geahndet werden (Artikel 83 Datenschutz‐Grundverordnung).

2.3. Vermessungszahlenwerk

Bei der Nutzung der Daten des Vermessungszahlenwerkes muss die Gewähr für eine sachverständige Verwendung gegeben sein (§ 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)).

2.4. Datenlizenz

Für die Nutzung der Daten des amtlichen Kartenwerkes des Liegenschaftskatasters (Flurkarte) ist die Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0 anzuwenden.

3. Bereitstellung

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages werden die Daten über einen Cloud Storage (Datenbox) der zuständigen Behörde für 30 Tage personengebunden bereitgestellt. Die antragstellende Person erhält einen personenbezogenen Link zur Registrierung bei der Datenbox. Anschließend können die Daten abgerufen werden.

Die Daten werden in folgenden Fällen verschlüsselt:
a) Bereitstellung von Eigentümerangaben sowie
b) Bereitstellung von Eigentümerangaben und zugleich Bereitstellung von Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk.

Das Kennwort für die Entschlüsselung der Daten wird dem Antragstellenden auf postalischem Weg bereitgestellt. Bei alleiniger Bereitstellung von Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk werden diese Daten nicht verschlüsselt.

4. Schlussbestimmung

Sollten die Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bereitstellungs- und Nutzungsbedingung im Übrigen unberührt.

Auf die vorliegenden Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

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Weitere Informationen

Bei Fragen können Sie uns eine E-Mail schreiben.
E-Mail: geobasisdatenbereitstellung@senstadt.berlin.de

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Abteilung Geoinformation
Geobasisinformationssysteme

Eine telefonische Beratung findet nicht statt. Nachfragen sind ausschließlich in schriftlicher Form zu stellen.

ALKIS-Datenbereitstellung

ALKIS-Verfahrensverantwortung