
Bild: HZB
Atomrechtliche Behörden
Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist für Kernanlagen und Umgang mit Kernbrennstoff in Berlin zuständig und führt das Stilllegungsgenehmigungsverfahren für den Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) durch. Weitere Informationen