Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025)

Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025)

Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Bewertungskriterien für die Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2005) überarbeitet und aktualisiert. Die Berliner Liste konkretisiert die materiellen Anforderungen an die Sanierung von bereits eingetretenen Gewässerschäden auf der Grundlage der GFS-Werte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als erstes Beurteilungskriterium und definiert die Abgrenzung zur schädlichen und Sanierungsbedürftigen Grundwasserverunreinigung.

Die vorliegende Neufassung der Berliner Liste (Berliner Liste 2025) basiert auf den formalen verwaltungsrechtlichen und technischen Grundlagen der Berliner Liste 2005. Die Aktualisierung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage der seit dem 1. August 2023 in Kraft getretenen novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Ferner übernimmt die neue Version die Anpassung der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte), die Erweiterung des Stoffanalysenspektrums für anorganische und organische Schadstoffparameter sowie die Aktualisierung der spezifischen Bestimmungsmethoden.

Die Berliner Liste vom 01.07.2005 (ABI. S. 2683) wird damit aufgehoben.

  • Berliner Liste 2025

    Die Berliner Liste 2025 wurde im Zuge einer redaktionellen Überarbeitung vom 30. September 2025 um den Parameter Phenol sowie um die Aufnahme einer weiteren DIN-Norm für PFAS ergänzt.

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  • Berliner Liste 2005

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