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Abwasserabgabe
An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Im Rahmen der staatlichen Überwachung wird die Eigenüberwachung und gleichzeitig die Einhaltung der Anforderungswerte überprüft. Abwasserabgabe müssen alle Direkteinleiter zahlen, z.B. die Berliner Wasserbetriebe, Industrie- und Wirtschaftsunternehmen, aber auch häusliche Abwassereinleiter mit mehr als 8 m³ Abwasser pro Tag, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Integrativer Umweltschutz