Maßnahmen: Bessere Luft für die Hauptstadt – was wird getan?

Tempo 30

Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten.

Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte.

Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle.

Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt.

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen:

1. Stadtweit wirkende Maßnahmen

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt.

Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge:

  • Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr.
  • Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt.

Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft.

  • Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO2-Belastung erreicht werden kann.
  • Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes.

Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann.

Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor.

2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen

Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen:

Tempo 30

Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO2-Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO2-Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden.
Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30.

Karte: Tempo-30 zur Luftreinhaltung

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Stadtplan Berlin.de

Ende der Karte.

Liste der Tempo-30-Strecken des Luftreinhalteplans Berlin

  • Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße
  • Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße
  • Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße
  • Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße
  • Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße
  • Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz
  • Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz
  • Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße
  • Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee
  • Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30)
  • Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße
  • Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm
  • Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee
  • Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz
  • Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße
  • Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz
  • Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße
  • Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße
  • Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße
  • Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße
  • Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße
  • Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße
  • Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm
  • Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz
  • Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark
  • Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee
  • Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke
  • Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße
  • Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße
  • Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße
  • Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße
  • Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof
  • Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße
  • Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße
  • Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee

1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs

Konnten aufgehoben werden: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V

Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden.

Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft.

Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung:

Aufhebung im Sommer 2021:

  • Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße
    NO2-Jahresmittel 2021: 28 µg/m³
  • Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
    NO2-Jahresmittel 2021: 21 µg/m³
  • Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
    NO2-Jahresmittel 2021: 24 µg/m³
  • Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße
    NO2-Jahresmittel 2021: 20 µg/m³

Aufhebung im Sommer 2022:

  • Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße
    NO2-Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³
  • Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße
    NO2-Jahresmittel 2021: 31 µg/m³
  • Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße
    NO2-Jahresmittel 2021: 34 µg/m³
  • Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße
    NO2-Jahresmittel 2021: 35 µg/m³

Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken.

Um die Einhaltung des NO2-Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30.

Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019.

In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei.

Umweltatlas Berlin

LRP 2018-2025 – Szenarien­rechnungen

Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020

Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015

  • Vollständige Liste der beschlossenen Maßnahmen

    PDF-Dokument (220.3 kB)