Insbesondere vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung und dem Berliner Senat angestrebten Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor ist es wichtig, dass die Antriebswende, neben der Mobilitätswende, einen festen Bestandteil der Verkehrswende bildet.
Um das bis Ende 2021 entstandene Netz an Ladepunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen, hat die Senatsverwaltung das sogenannte Berliner Modell überarbeitet und im Jahr 2021 über einen Senatsbeschluss die notwendigen finanziellen Mittel für einen weiteren Ladeinfrastrukturausbau im öffentlichen Straßenland sichern können. Ein weiterer Baustein bestand darin, dass die Vertragsverhandlungen mit dem landeseigenen Unternehmen, der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, Ende 2021 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wurden, sodass auch mit den gesicherten finanziellen Rahmenbedingungen der Ausbau eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturnetzes bis 2030 geplant und zügig umgesetzt werden kann.
Die überarbeiteten Regeln des „Berliner Modells“ gelten sowohl für die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, als auch für private dritte Betreiber, denen es nach dem Abschluss eines Betreibervertrages auch weiterhin möglich sein wird, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben.