Erneuerung der Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße

Visualisierung der Planung Torstraße

Visualisierung der Planung Torstraße

Aktuell

Vom 7. März bis 8. April 2022 fand die Online-Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neugestaltung der Torstraße statt. Anregungen und Wünsche zu konkreten Aspekten des Umbaus wurden gesammelt und für die weitere Planung ausgewertet.

Planungsphase

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz beabsichtigt, die Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, die Straße über eine Länge von ca. 2,0 km und der gesamten Straßenraumbreite grundhaft zu erneuern und umzugestalten.

Mit der vorgesehenen Baumaßnahme soll dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet, und vor allem keine Verkehrsanlagen für Radfahrende aufweist, dem Berliner Mobilitätsgesetz entsprechend, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität umgebaut werden.

Aufgrund der enormen Länge des Straßenabschnittes von ca. 2 km, zur Beschleunigung der Planung und der vorgesehenen aufeinanderfolgenden (abschnittsweisen) Bauausführung wurde die Planungsmaßnahme in zwei Teilabschnitte (TA), 1. TA Chausseestraße bis einschließlich Rosenthaler Platz und 2. TA Rosenthaler Platz bis Karl-Liebknecht-Straße unterteilt.
Die vorliegende Planung befasst sich nur mit dem Abschnitt von der Chausseestraße bis zum Rosenthaler Platz einschließlich Rosenthaler Platz. Die Planung für den Abschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis Karl-Liebknecht-Straße wird in einer gesonderten Planungsunterlage behandelt.

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Das Vorhaben

Die Maßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Torstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte.

Durch den Ausbau und die Wiederherstellung des gesamten Straßenquerschnitts ergibt sich die Möglichkeit der Neugliederung der Räume für alle Verkehrsteilnehmenden.

Mit Einführung des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) haben sich die Anforderungen an Planung und Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen geändert. Insbesondere sind entsprechend dem Gesetzestext „sichere und barrierefreie Verkehrsanlagen als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion“ zu schaffen. Damit soll für alle Personen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesichert werden.

Es wird in der Planung ein größerer Fokus auf bislang untergeordnete Teile der Verkehrsinfrastruktur gelegt, insbesondere auf die des Umweltverbundes: Radwege, Gehwege, Plätze und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Wesentliche Bestandteile der hier vorliegenden Planung sind:
  • Breite und übersichtliche Fußverkehrsanlagen mit genügend Raum zur Gestaltung der Freianlagen,
  • Erhalt der Flächen für Verkauf und Außengastronomie (Sondernutzung)
  • Sichere barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr in ausreichend geringen Abständen gemäß § 55, Absatz 4 MobG BE,
  • Ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen und in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen, die so gestaltet sind, dass ein unzulässiges Befahren von Kraftfahrzeugen unterbleibt, siehe § 43, Absätze 1 und 2 MobG BE
  • Sichere und barrierefreie Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs entsprechend § 31, Absatz 2 MobG BE
  • Berücksichtigung von Liefer- und Ladezonen gem. § 22, Absatz 1 MobG BE
    Darüber hinaus soll die Torstraße als eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen in zentraler Lage im Bezirk Mitte auch weiterhin als Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung zur Verfügung stehen. Aus diesen Anforderungen entstehende Nutzungskonflikte werden im Zuge dieser Planung abgewogen und aufgelöst werden.

Die Straßenaufteilung der Torstraße wird zukünftig zugunsten der Radfahrenden erfolgen: Die Gehwege werden in ihrer Breite erhalten, der Raum für den ruhenden Verkehr wird reduziert, um den erforderlichen Platz für Radverkehrsanlagen zu schaffen und die Aufenthaltsqualität zu steigern.

Die Gehwege werden beidseitig mit Breiten von mindestens 3 m hergestellt. Parallel zur Fahrbahn angelegte Lade- und Lieferzonen sind für die Gewerbetreibenden auf der Torstraße vorgesehen. An den Knotenpunkten der Nebenstraßen werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen Gehwegvorstreckungen angelegt. Die Fahrbahn der Torstraße wird mit einer Breite von 15,60 m geplant, die sich in je eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Zweirichtungsverkehr, eine Liefer- und Ladezone (auf der Nordseite) und je Richtung ein geschützter Radweg (protected bikelane) aufteilt.

Regelquerschnitt Torstraße

Regelquerschnitt Torstraße

  • Regelquerschnitt Torstraße

    PDF-Dokument (93.1 kB)

Vorplanung Straßenbau

  • Lageplan (1)

    PDF-Dokument (470.9 kB)

  • Lageplan (2)

    PDF-Dokument (422.1 kB)

  • Lageplan (3)

    PDF-Dokument (671.2 kB)

  • Lageplan (4)

    PDF-Dokument (471.4 kB)

  • Lageplan (5)

    PDF-Dokument (703.4 kB)

Die wesentliche Begründung der Umsetzung des oben dargestellten Querschnitts findet sich im Mobilitätsgesetz:

„Durch die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur und durch möglichst geringe Rauminanspruchnahme des fließenden und ruhenden Verkehrs soll die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums und die Lebensqualität in der Stadt verbessert werden. In der Stadt werden weitere Räume geschaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.“ (§ 4, Abs. 3 MobG)

„Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.“ (§67, Abs. 2 MobG)

Die Beruhigung des Straßenraums wird durch wenige Materialwechsel, sowie die klassische Dreiteilung der Gehwege nach dem typischen Berliner Straßenmuster (Mosaik, Plattenbahn, Mosaik) erreicht. Teile des südlichen Gehweges werden aufgrund der historischen Bedeutung mit vorhandenen und neuen Gehweggranitplatten ausgebaut.

Planungsstand

Der Baubeginn der Maßnahme ist gemäß gegenwärtigem Zeitplan Anfang 2024 geplant. Es wird von 1,5 Jahren Bauzeit für den 1. Teilabschnitt (Chausseestraße bis Rosenthaler Platz, einschließlich Rosenthaler Platz) ausgegangen. Der Baubeginn für den 2. Teilabschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis zur Karl-Liebknecht-Straße ist ab Anfang 2026 avisiert. Es wird ebenfalls mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren gerechnet.

Der 1. Teilabschnitt der Torstraße befindet sich aktuell in der Phase der Vorplanung.

Historischer Abriss

Der Verkehrsweg der Torstraße entstand um 1735 mit der Berliner Zollmauer (Akzisemauer) und verlief außerhalb an der Mauer entlang. Diese war zugleich die nördliche Grenze der Bebauung Berlins.

Die Zollmauer bildete um 1800 mit den historischen Bauten (Thoren) vom Oranienburgerthor nach Osten verlaufend die Grenze um die Spandauer Vorstadt und am Hamburgerthor zur Siedlung Neu-Voigtland, die außerhalb der Zollmauer lag. Der Verbindungsweg erschloss in der Trasse der heutigen Torstraße noch das Rosenthalerthor, das Schönhauserthor und das Prenzlauerthor. Als Name für diese Verbindungen wurde zwischen 1826 und 1872 auch Straße vor den Thoren genutzt.

Mit dem Wegfall der städtischen Akzise 1860 wurde die Zollmauer sinnlos und behinderte den Verkehr. Sie wurde zwischen 1867 und 1870 mit den Toren abgerissen, wodurch die Verbindungen reguläre Stadtstraßen wurden.

Weitere Teile der Straße hießen später auch Wollankstraße und Lothringer Straße. Elsässer- und Lothringer Straße führten von 1951 bis 1994 den Namen Wilhelm-Pieck-Straße. Seit dem 25. Juli 1994 wird der gesamte Straßenzug zwischen Chausseestraße und Karl-Liebknecht als Torstraße benannt.

Die meisten Mietshäuser entlang der Torstraße entstanden am Ende des 19. Jahrhunderts. Ihre Bauweise und Ausstattung orientierten sich an den Vorstellungen und Bedürfnissen der oberen Gesellschaftsschicht der Reichshauptstadt, nicht an der Architektur der kleinbürgerlichen alten Vorstadt. Namhafte Architekten hinterließen ihre gebauten Spuren in dieser Straße, in der es mehr als 50 denkmalgeschützte Gebäude gibt. In der Denkmalliste sind insgesamt 70 Objekte mit Bezug zur Torstraße aufgeführt.

Der Aufbau der Fahrbahn bestand bis Anfang der 90er Jahre lediglich aus einer Pflasterbefestigung auf einer ungebundenen Tragschicht. Die Pflasterdecke aus Kupferschlackesteinen wurde in der Folgezeit mit einer Asphaltdecke zwischen 2,5 und 4 cm überbaut. In dem gealterten Asphalt sind Rissbildungen zu verzeichnen, die wiederum durch Wassereintritt und Frost-Tau-Wechsel zu Hohllagen zwischen Asphalt und Pflaster und somit zu Aufbrüchen in der Fahrbahn führen.