Grün im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken

Ufer am Oder-Spree-Kanal

Ufer am Oder-Spree-Kanal

Im Zuge von Brückenneubaumaßnahmen bzw. -instandsetzungen entstehen stets Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt – auch im städtischen Raum – vor allem durch Rodungsmaßnahmen. Nach der Darstellung von Bestand und Konflikten wird der Eingriff bewertet, um daraus Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe abzuleiten. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende werden folglich unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege ausgeglichen. Dazu gehören beispielsweise Baumneupflanzungen, das Anlegen von Habitaten für Eidechsen oder das Anbringen von Nistkästen.

Ufer am Gosener Kanal

Grün an Brücken

Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren. Grün an Brücken