Mit den gemäß § 22 b NatSchGBln zwischen 2000 und 2004 erfolgten Gebiets-Meldungen des Landes Berlin und der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) in der kontinentalen biogeografischen Region ist das Melde-Verfahren gemäß Artikel IV der FFH-Richtlinie abgeschlossen.
Die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) gemäß § 10 BNatSchG wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 26. Juli 2007 bekannt gemacht. FFH- und SPA-Gebiete bilden gemeinsam die NATURA 2000-Kulisse.
Damit sind im Land Berlin
- 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) mit ca. 5.472 ha (6,14 % der Landesfläche) und
- 5 Vogelschutz-Gebiete mit Status “Special Protected Area” (SPA) mit 4.979 ha (5,58 %)
ausgewiesen und bestätigt.
Ohne Überschneidungen beträgt der Landesflächenanteil der NATURA 2000-Gebiete insgesamt 6.392 ha (7,16 %).
In den Berliner NATURA 2000-Gebieten sind
- 23 verschiedene Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,
- darunter Lebensraumtypen
- der Wälder – 8
- des Graslandes und der Hochstauden – 6
- der Hoch-, Übergangs- und Niedermoore – 3
- der Heiden und Gebüschformationen – 1
- der Binnengewässer (Süßwasserlebensräume) – 4
- der Binnendünen – 1
- 37 der insgesamt 41 in Berlin vorkommenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Anhang II FFH-RL) bzw. streng zu schützen sind (Anhang IV FFH-RL)
- 33 nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützende Vogelarten sowie
- 36 weitere besondere Pflanzen- und Tierarten
vertreten.