Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird.
Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können.
Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen.
Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich.
Sie sollten sich …
- über die Rechtslage informieren.
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entscheiden, wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen?
Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält.
- mit Entsorgern in Verbindung setzen, wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten.
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Hardware beschaffen, um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen.
- bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden. Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de.
Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt.
Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden.