Wenn das Nahwärmenetz in Betrieb geht, ist der Betreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle geltenden rechtlichen Anforderungen an das Wärmenetz erfüllt sind.
Es ist einzuplanen, dass es einen Zeitraum zum ‚Einfahren‘ der gesamten Anlage bedarf, indem alle Komponenten ideal aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere den Endnutzerinnen und -nutzern der Wärme ist dies transparent zu machen, um das Aufkommen von Akzeptanzprobleme in dieser Phase zu vermeiden.
Das Wärmenetz kann gegebenenfalls nach der Inbetriebnahme weiter ausgebaut werden, indem zusätzliche Gebäude innerhalb des Netzgebietes angeschlossen werden (Verdichtung) oder das Netzgebiet auf benachbarte Gebiete ausgedehnt wird (Ausbau). So kann insbesondere einer Abnahme der Wärmenachfrage und damit der Wirtschaftlichkeit aufgrund einer steigenden Gebäudeenergieeffizienz (verbesserte Dämmwerte und optimierte technische Gebäudeausrüstung) entgegengewirkt werden.
Nach der Errichtung ist eine professionelle Betriebsführung zur Gewährleistung von Instandhaltung und kaufmännischer Betreuung notwendig.