Radverkehrsplan

Radler auf einer Fahrradstraße

Berlin ist schon heute eine Stadt, in der viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Aber noch längst sind nicht alle Potenziale dieses stadtverträglichen und klimafreundlichen Verkehrsmittels erschlossen. Der Radverkehrsplan beschreibt die notwendigen Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen für den Ausbau des Berliner Radverkehrs.

Bessere Infrastruktur

Im Mittelpunkt des Radverkehrsplans steht der Ausbau und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Unter anderem definiert der Plan ein engmaschiges Radverkehrsnetz mit einer Länge von insgesamt 2.371 Kilometern, davon 865 Kilometern Vorrangnetz, mit entsprechenden Qualitätsstandards. Attraktive Standards zur Führung des Radverkehrs, etwa Breite und Gestaltung der Radverkehrsanlagen, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Radfahrende sicher bewegen können und sich im Straßenverkehr wohlfühlen.

Mehr Komfort und Service

Neben Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes definiert der Radverkehrsplan Ansätze und Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an Fahrradabstellanlagen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Evaluation von Zielen und Maßnahmen. Beispielsweise soll an wichtigen Stationen des ÖPNV ein Netzwerk gesicherter Fahrradabstellanlagen geschaffen und mit einem stadtweiten Buchungs-, Zutritts- und Abrechnungssystem ausgestattet werden. Um zu überprüfen, ob die Ziele des Radverkehrsplans erreicht werden und um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu bewerten, wird die Umsetzung des Plans durch ein Monitoring mit entsprechenden Evaluationen begleitet.

Förderung des Radverkehrs

Es sollen noch mehr Menschen mit dem Fahrrad fahren; dabei sollen sie sicherer unterwegs sein und sich sicherer fühlen. Der Radverkehrsanteil soll bis 2030 von 18 Prozent im Jahr 2018 auf mindestens 23 Prozent steigen. Der angestrebte Zuwachs der Radverkehrsnachfrage soll nicht zulasten des übrigen Umweltverbundes (ÖPNV, Fußverkehr) erfolgen. Vielmehr sollen Wege, die derzeit mit dem Auto zurückgelegt werden, verlagert und die kombinierte Nutzung von Fahrrad und ÖPNV gefördert werden.

Eine gute Basis

Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) bildet den rechtlichen Rahmen der Mobilitätswende. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs stellen die Grundlage laufender Planungen und Projekte der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz dar. Der in § 40 MobG BE beschriebene Radverkehrsplan definiert konkrete Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen, um einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr zu gewährleisten und den Anteil des klimafreundlichen und stadtverträglichen Fahrradverkehrs am gesamten Verkehr zu steigern.

Die Inhalte des Radverkehrsplans wurden unter Einbindung vieler verschiedener Akteure, etwa dem Gremium FahrRat, im Rahmen thematischer Workshops und Arbeitsgruppentreffen erarbeitet.

  • Radverkehrsplan

    PDF-Dokument (4.5 MB)

  • Anlagen zum Radverkehrsplan

    PDF-Dokument (2.2 MB)

Weitere Hinweise zum Radverkehrsplan

  • Besteht für den Radverkehrsplan eine Pflicht zur Umweltprüfung?

    Für den Radverkehrsplan wurde eine Vorprüfung zu einer Strategischen Umweltprüfung durchgeführt, deren rechtliche Grundlagen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt sind. Im Rahmen der Untersuchung wurde geprüft, ob die im Radverkehrsplan und im Radverkehrsnetz vorgesehenen Trassierungen und infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Ausbaustandards voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, so dass bereits für den Plan selbst – und nicht erst für konkrete Maßnahmen in deren Planungsverfahren – eine Umweltprüfung erforderlich würde.

    Als wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen ist die Umsetzung des Radverkehrsplans und des Radverkehrsnetzes unter Nutzung bereits vorhandener Straßen und Wege zu nennen. Dies kann auf deutlich mehr als 90 % des geplanten Radverkehrsnetzes erfolgen. Daneben ist die Regelung zu Streckenführungen im Berliner Stadtgrün eine weitere wesentliche Maßnahme, um nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden. In den Abschnitten des Berliner Stadtgrüns (dies sind z.B. Naturschutzgebiete, bestimmte Grünanlagen, Forstflächen) gelten die Qualitätsstandards für das Radverkehrsnetz nicht. Der Radverkehrsplan trifft für diese Bereiche somit keine verbindlichen Festlegungen zum erforderlichen Ausbau des Radverkehrsnetzes, der Plan entfaltet in diesen Bereichen somit keine Wirkungen, die voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen führen.

    Die Vorprüfung kommt daher zu dem Ergebnis, dass bei Realisierung des Radverkehrsplans und des -netzes in der vorgelegten Form voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten werden. Für den Radverkehrsplan wird daher i.S.d. § 4 Abs. 2 UVPG Bln i.V.m. § 34 Abs. 2 UVPG festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nicht besteht.

  • Welche weiteren Maßnahmen sind zur Förderung des Radverkehrs vorgesehen?

    Ein wichtiges Element der Mobilitätswende in Berlin sind die kommenden Radschnellverbindungen: Mindestens 100 Kilometer dieser Komfortstrecken sollen gebaut werden, um das Zentrum und die Außenbezirke Berlins miteinander zu verbinden. Aktuell ist die infraVelo mit den Planungen der einzelnen Strecken beauftragt. Das Thema wird künftig in einem separaten „Plan Radschnellverbindungen“ behandelt und enthält die Trassen und Standards der Radschnellverbindungen. Dieser Plan ist einer Strategischen Umweltprüfung beziehungsweise eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen und wird separat analog zum Radverkehrsplan verabschiedet. Im Rahmen der ersten Fortschreibung des Radverkehrsplans soll der „Plan Radschnellverbindungen“ in den Radverkehrsplan integriert werden.