Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Im Jahr 2007 verabschiedete das europäische Parlament die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

zu verringern.

Die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. März 2010 in nationales Recht übernommen worden. Die §§ 73 ff. des WHG spiegeln die HWRM-RL wider.

Die HWRM-RL gibt klare Vorgaben für die Schritte der zeitlichen Umsetzung. Die einzelnen Schritte sind alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Der 1. Zyklus des Hochwasserrisikomanagements ist mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplan der FGG Elbe im November 2015 abgeschlossen. Für den 2. Zyklus ergeben sich für die drei Umsetzungsstufen folgende Fristen:

  • 22.12.2018: Veröffentlichung der Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete
  • 22.12.2019: Veröffentlichung der Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
  • 22.12.2021: Veröffentlichung der Aktualisierung des HWRM-Plans

Nach HWRM-RL sind die einzelnen Schritte alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.

Fortschreibungszyklus mit den Überprüfungsschritten

Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) nach den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. In der FGG Elbe arbeiten die zehn Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern sowie der Bund zusammen. Diese zehn Elbe-Länder verabreden gemeinsam die Vorgehensweise zur Bewertung der Hochwasserrisiken, zur Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten und stellen die Hochwasserrisikomanagementpläne im deutschen Einzugsgebiet der Elbe auf.

Lage der Risikogebiete in Berlin

Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung

Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien den LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe.

Für ein abgestimmtes Vorgehen und Harmonisierung der Bereiche an den Landesgrenzen, erfolgte eine bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg.

Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos im 2. Zyklus baut auf den Ergebnissen des 1. Zyklus unmittelbar auf. Die ermittelten Risikogebiete des 1. Zyklus werden als Grundlage für die Überprüfung und Aktualisierung im 2. Zyklus beibehalten.

Für die Erpe, die Panke und das Tegeler Fließes sowie den Spreeabschnitt zwischen Dämeritzsee und Köpenick (Müggelspree), für die Gosener Gewässer und die Unterhavel sind potentielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasser zu erwarten.

Die vorläufige Bewertung bildet die Grundlage für die Bestimmung der Gebiete, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Für die Gewässerabschnitte wurde die Signifikanzkriterien basierend auf den LAWA Empfehlungen geprüft, wobei für die Risikobewertung der Personen- und Sachgefährdungen – soweit vorhanden – die Ergebnisse von Schadenspotenzialanalysen herangezogen.

Die Bewertung des Hochwasserrisikos ergibt, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke Erpe, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht und diese somit als Risikogebiete auszuweisen sind.

In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Die Broschüre stellt somit die Überprüfung und Aktualisierung der Bewertung von Hochwasserrisiken und Fortschreibung der Bestimmung von Risikogebieten auch für das Land Berlin dar. Die Darstellung der Vorgehensweise und Ergebnisse für das Land Berlin wird zusätzlich durch einen Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ ergänzt.

Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind über den Karten-Viewer der BfG abrufbar.

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung:

Die Kartenanwendung “Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten” der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL.

Feuerwehreinsatz bei Hochwasser-Überschwemmungen an der Erpe am 31.07.2011

Hochwasserrisikomanagementpläne

Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL).

Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung.

Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).