Antragstellung

Geschäftliches Teamwork und Kooperationskonzept

In Kontinuität zum Vorgängerprogramm BENE arbeiten wir bei der Umsetzung des BENE 2 in allen Förderschwerpunkten mit Förderaufrufen. Mittels dieser – mitunter zeitlich befristeten – Aufrufe wird das Programm gesteuert, um eine große Vielfalt unterschiedlicher, innovativer und vor allem klimaentlastender Projekte umzusetzen.

  • Auflistung der aktuellen BENE 2 Aufrufe

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Sollten Sie sich mit Ihrem Vorhaben in den aktuell veröffentlichten Förderaufrufen nicht wiederfinden: wir bemühen uns, über die gesamte Programmlaufzeit hinweg allen Interessen ausgewogen gerecht zu werden. Deshalb nehmen wir gerne jederzeit Projektskizzen entgegen, für die noch keine passenden Förderaufrufe geschaltet sind, die jedoch vom Inhalt und Grundsatz her den Vorgaben der Förderrichtlinie im Verbund mit den spezifischen Fördermerkblättern der Schwerpunkte entsprechen. Damit haben wir die Möglichkeit bedarfsgerecht und zielgenau weitere Aufrufe unter Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu konzipieren.

Die Antragstellung erfolgt als zweistufiges Verfahren. Zunächst gilt es in Form einer Projektskizze die Zielsetzungen und Herausforderungen zu beschreiben sowie einen finanziellen Richtwert zu benennen. Im Falle einer positiven Bewertung Ihres skizzierten Vorhabens werden Sie aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der B.&S.U. mbH beraten Sie während der Antragsphase und erstellen abschließend eine Förderempfehlung zum Projektantrag. Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen im Zuwendungsbescheid oder in der Verwaltungsvereinbarung (zum Beispiel Höhe der Förderung, Auflagen) entscheidet die bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel auf Grundlage dieser Richtlinie.

Grafik zum Antragsprozess

Die Antragsberechtigungen und Förderbedingungen sind in den jeweiligen Förderschwerpunkten und entsprechenden Merkblättern erläutert. Bei der Gesamtabwägung im Rahmen eines Prüfverfahrens zu Ihrem Vorhaben werden die Bestimmungen der Förderrichtlinie sowie die festgelegten Auswahlkriterien zugrunde gelegt.

Der gesamte Prozess der BENE 2-Förderung, von Skizze über Antrag und Mittelanforderungen bis hin zur Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt über das BENE 2-Förderportal. Über diese elektronische Kommunikation wird sichergestellt, dass alle wichtigen Dokumente zu Ihrem Vorhaben jederzeit aufgerufen, bearbeitet, ausgetauscht und archiviert werden können. Ein Benutzerhandbuch ist nach Registrierung auf dem Förderportal abrufbar.

Bei der Einreichung von Projektskizzen über unser Förderportal sind die beschriebenen Anforderungen und Hinweise zu beachten. Gegebenenfalls den Förderaufrufen beigefügte Formulare können zur Unterstützung Ihrer Projektskizze genutzt und im Förderportal hochgeladen werden. Im Bedarfsfall können diese bei der B.&S.U. mbH angefordert werden.