Sofern eine Antragstellung nicht gesondert im Rahmen von Wettbewerben oder Förderaufrufen erfolgt, können Projektanträge ganzjährig gestellt werden und sind beim Programmträger B.&S.U. einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt als zweistufiges Verfahren. Zunächst gilt es in Form einer Projektskizze die Zielsetzungen und Herausforderungen zu beschreiben sowie einen finanziellen Richtwert zu benennen. Sofern bei Förderaufrufen zu einzelnen Förderschwerpunkten spezifische Projektskizzen-Vorlagen hinterlegt sind, sind diese zu nutzen. Im Falle einer positiven Bewertung Ihres skizzierten Vorhabens werden Sie aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der B.& S.U. mbH beraten Sie während der Antragsphase und erstellen abschließend eine Förderempfehlung zum Projektantrag. Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen im Zuwendungsbescheid oder in der Verwaltungsvereinbarung (zum Beispiel Höhe der Förderung, Auflagen) entscheidet die bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel auf Grundlage dieser Richtlinie.
Die Antragsberechtigungen und Förderbedingungen sind in den jeweiligen Förderschwerpunkten und entsprechenden Merkblättern erläutert. Bei der Gesamtabwägung im Rahmen eines Prüfverfahrens zu Ihrem Vorhaben werden die Bestimmungen der Förderrichtlinie sowie die festgelegten Auswahlkriterien (Kriterien zur Erreichung des spezifischen Ziels, projektspezifische Auswahlkriterien und bereichsübergreifende Grundsätze der EFRE-Förderung; siehe Fördermerkblätter zu den Förderschwerpunkten) zugrunde gelegt.
Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden würden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor einer schriftlichen Zustimmung der bewilligenden Stelle mit dem Projekt begonnen worden ist.