Ja, im Förderschwerpunkt 2 werden beihilferelevante Projekte ausschließlich nach der De-minimis-Regelung gefördert.
Förderschwerpunkt 2: Fragen und Antworten
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Gilt für Förderschwerpunkt 2 die De-minimis-Regel?
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Wir planen die Einführung des Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Was genau darf bei der Förderung beantragt werden? Auch die eigenen Personalkosten mit Sachkostenanteil? Nur die echten Personalkosten, also die persönlichen, oder auch durchschnittliche Personalkosten?
Im Förderschwerpunkt 2 sind eigene Personalausgaben (in Höhe bis zu max. 50 % der Sachausgaben für Audit- und Beratungsleistungen) förderfähig:
Es werden vereinfachend Pauschalen angesetzt. Die förderfähigen Personalausgaben werden in Form von Standardeinheitskosten festgelegt. Die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Personaldurchschnittssätze ist auf der BENE 2-Website veröffentlicht. Ebenso sind im Förderschwerpunkt 2 Sachausgaben (externe Leistungen Dritter für die interne Beratung und die spätere externe Validierung der Umwelterklärung und die Registrierungsgebühren) und – soweit notwendig – kleinere Investitionen in die Mess-, Steuer- Regelungstechnik förderfähig. -
Laut den Förderrichtlinien sind auch die Personalkosten förderfähig. Welche Bedingungen gelten hierbei?
Die Personalkosten sind mit entsprechender Begründung bis zu max. 50 % der Sachausgaben für Audit und Beratungsleistungen förderfähig. Die förderfähigen Personalausgaben werden in Form von Standardeinheitskosten festgelegt. Diese sind auf der BENE 2-Website veröffentlicht.
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Wir streben die EMAS-Validierung für mehrere Standorte an. Würde sich das in irgendeiner Form auf die Förderung auswirken? Ist das Vorhaben dann nur anteilig förderbar?
Ja, die Ausgaben würden anhand einer sinnvollen Quotierung (z. B. Standortgröße, Mitarbeiteranzahl, Energieverbrauch, etc.) in einen förderfähigen und nicht förderfähigen Anteil aufgeteilt werden.
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Gibt es eine Mindestgröße für Unternehmen, um ein Umweltmanagementsystem gefördert zu bekommen?
Nein, eine Mindestgröße gibt es nicht. Umgekehrt gilt, dass im FS 2 keine Großunternehmen gefördert werden können, sondern nur sogenannte KMU.
Bitte beachten Sie, dass BENE 2 nur dann solche Managementsysteme fördern kann, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung besteht (siehe Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes EnEfG vom 13.11.2023). -
Sind Weiterbildungskosten, wie beispielsweise eine Fortbildung für Umweltmanagementbeauftragte, förderfähig?
Ausgaben für Weiterbildungen z. B. für die Fortbildung zur Umweltmanagementbeauftragen sind im BENE 2 nicht förderfähig.
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Wir sind seit dem 01.01.24 verpflichtet ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einzuführen. Sind wir antragsberechtigt?
Nein, Maßnahmen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dienen, können im BENE 2 nicht gefördert werden.
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Wir sind ein Unternehmensverbund und möchten nur an einem Standort ein Umweltmanagementsystem einführen. Ist das möglich?
Das ist im Einzelfall zu prüfen; bitte wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns, vielen Dank.
Kontakt
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Dr. Karin Gerner