Förderschwerpunkt 2: Fragen und Antworten

  • Gilt für Förderschwerpunkt 2 die De-minimis-Regel?

    Ja, im Förderschwerpunkt 2 werden beihilferelevante Projekte ausschließlich nach der De-minimis-Regelung gefördert.

  • Wir planen die Einführung des Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Was genau darf bei der Förderung beantragt werden? Auch die eigenen Personalkosten mit Sachkostenanteil? Nur die echten Personalkosten, also die persönlichen, oder auch durchschnittliche Personalkosten?

    Im Förderschwerpunkt 2 sind eigene Personalausgaben (in Höhe bis zu max. 50 % der Sachausgaben für Audit- und Beratungsleistungen) förderfähig:
    Es werden vereinfachend Pauschalen angesetzt. Die förderfähigen Personalausgaben werden in Form von Standardeinheitskosten festgelegt. Die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Personaldurchschnittssätze ist auf der BENE 2-Website veröffentlicht. Ebenso sind im Förderschwerpunkt 2 Sachausgaben (externe Leistungen Dritter für die interne Beratung und die spätere externe Validierung der Umwelterklärung und die Registrierungsgebühren) und – soweit notwendig – kleinere Investitionen in die Mess-, Steuer- Regelungstechnik förderfähig.

  • Wir streben die EMAS-Validierung für mehrere Standorte an. Würde sich das in irgendeiner Form auf die Förderung auswirken? Ist das Vorhaben dann nur anteilig förderbar?

    Ja, die Ausgaben würden anhand einer sinnvollen Quotierung (z. B. Standortgröße, Mitarbeiteranzahl, Energieverbrauch, etc.) in einen förderfähigen und nicht förderfähigen Anteil aufgeteilt werden.

  • Gibt es eine Mindestgröße für Unternehmen, um ein Umweltmanagementsystem gefördert zu bekommen?

    Nein, eine Mindestgröße gibt es nicht. Grundsätzlich sind öffentliche und private Unternehmen unabhängig von ihrer Größe antragsberechtigt.
    Bitte beachten Sie dabei, dass in BENE 2 Umwelt- und Energiemanagementsysteme nur gefördert werden können, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung besteht (siehe Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes EnEfG vom 13.11.2023).

  • Sind Weiterbildungskosten, wie beispielsweise eine Fortbildung für Umweltmanagementbeauftragte, förderfähig?

    Ausgaben für Weiterbildungen z. B. für die Fortbildung zur Umweltmanagementbeauftragen sind im BENE 2 nicht förderfähig.

  • Wir sind seit dem 01.01.24 verpflichtet ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einzuführen. Sind wir antragsberechtigt?

    Nein, Maßnahmen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dienen, können im BENE 2 nicht gefördert werden.

  • Wir sind ein Unternehmensverbund und möchten nur an einem Standort ein Umweltmanagementsystem einführen. Ist das möglich?

    Unternehmenskooperationen sind in Förderschwerpunkt 2 gemäß dem aktuellen Fördermerkblatt nicht antragsberechtigt.
    Ggf. ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Antragstellung für den zu zertifizierenden Standort durch ein einzelnes Unternehmen aus dem Unternehmensverbund erfolgen kann.

  • Wir waren zu einem früheren Zeitpunkt bereits nach EMAS zertifiziert. Die Registrierung ist abgelaufen und wurde nicht erneuert. Kann für die erneute Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS eine Förderung im BENE 2 beantragt werden?

    Nein, nur für die erstmalige Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems kann eine Förderung beantragt werden.
    Ausgaben für die Wiedereinführung eines inaktiven Systems sind nicht förderfähig.

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union

Kontakt

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Ansprechpartnerin bei der Bewilligungsstelle:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Dr. Karin Gerner