Arten- und Biotopschutz

ruderaler Trockenrasen

Ruderaler Trockenrasen

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Ein Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist unter anderem die Erhaltung der Flächen als Artenreservoir für wildlebende Tier- und Pflanzenarten und seine Funktion als Bestandteil des Biotopverbundes. Hierbei spielen naturschutzfachlich wertvolle Biotopflächen eine besondere Rolle, die sich unter anderem in der Kennzeichnung bestimmter Biotoptypen als gesetzlich geschützte Biotope (gemäß § 26a NatSchGBln) widerspiegelt. Für die Flächen des Mauerstreifens sind vor allem Biotope der Trocken- und Magerrasen sowie bestimmte Gehölz- und Waldstrukturen relevant. Hier kommen verschiedene seltene Tierarten wie Mauerbiene, Ödlandschrecke oder Zauneidechse vor.

Gefährdet sind die wertvollen Lebensräume unter anderem durch Störungen und Nährstoffeintrag (z.B. durch Ablagerungen von Gartenabfällen oder Nutzung als Hundefreilauf), Überbauung oder das Aufwachsen von Wald.

Um einen wirksamen Ausgleich zwischen dem Schutz von Biotopen und Lebensräumen und der Erholungsnutzung zu schaffen, ist es erforderlich, den Nutzungsdruck durch geeignete Erschließungs- und sonstige gestaltende Maßnahmen von empfindlichen Bereichen fernzuhalten. Der Pflege- und Entwicklungsplan sieht daher für Flächen mit geschützten und sonstigen wertvollen Biotopstrukturen eine extensive Nutzung und ein entsprechendes Pflegeregime zum Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen vor. Bei Bedarf werden sensible Bereiche von angrenzenden Nutzungen abgegrenzt.

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