Projektförderung

Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind.

Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung haben. Ein Anspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.

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