Projektförderung

Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind.

Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung haben. Ein Anspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.

Projektförderung

Förderung für Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen im Land Berlin

Die Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen im Land Berlin können Mittel zur Finanzierung von Projekten beantragen. Bei positiver Entscheidung werden die Mittel im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen

Förderung für andere öffentliche Stellen und Private

Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Generelle Fragen zum BEK 2030