Geschützte Radfahrstreifen: Sicher mit dem Rad vorankommen

Radfahrer in Berlin

Sicherheit ist für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, ob sie auf ein Fahrrad steigen und ob sie gerne damit fahren. Das gilt laut Umfragen vor allem für Frauen, Familien und ältere Menschen.

Bei der Errichtung neuer oder dem Umbau bestehender Infrastruktur für den Fahrradverkehr spielt Sicherheit deswegen eine besonders wichtige Rolle. Das Mobilitätsgesetz widmet den Anforderungen an neue Radverkehrsanlagen entsprechend einen eigenen Paragraphen § 43.

Ein wichtiges Element sind geschützte Radfahrstreifen. Berlin betritt mit ihrem Bau bundesweit Neuland. Deswegen ist es sinnvoll, ihre Wirksamkeit genau zu untersuchen. Es soll erprobt werden, welche Protektionselemente, Markierungen und Breiten am geeignetsten sind und wie Erkennbarkeit und Haltbarkeit optimiert werden können, um die Sicherheit der Radfahrer*innen am effektivsten zu erhöhen.

Für mehr Sicherheit ist es vielfach notwendig, Radverkehrsanlagen gegen die missbräuchliche Nutzung durch den Autoverkehr zu schützen. Bei geschützten Radfahrstreifen wird dies durch Sperrpfosten oder Schwellen zwischen dem Radfahrstreifen und dem Fahr- oder Parkstreifen sichergestellt.

Damit sich Radfahrer*innen gut überholen können, sind die geschützten Radfahrstreifen mindestens zwei Meter breit. Der Abstand zwischen Radfahrstreifen und Parkstreifen wird in der Regel durch eine 1 Meter breite Sperrfläche markiert, damit die Radfahrer*innen nicht durch geöffnete Autotüren gefährdet oder behindert werden.

Darüber hinaus gibt es auch Radfahrstreifen, die neben Fahrspuren für den fließenden Verkehr liegen und durch flexible Sperrpfosten oder ähnliche Leitelemente gegen unzulässiges Befahren durch Autos geschützt sind.

Stand der Umsetzung

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Bezirksämter haben bereits einige neue geschützte Radfahrstreifen realisiert, weitere werden folgen. Die zeitweise eingerichteten, so genannten Pop-up-Radwege werden nach und nach verstetigt.

  • Straße

    Bezirk

  • Allee der Kosmonauten

    Marzahn-Hellersdorf

  • Bernauer Straße

    Reinickendorf

  • Dahlemer Weg

    Steglitz-Zehlendorf

  • Hasenheide

    Friedrichshain-Kreuzberg

  • Holzmarktstraße

    Mitte

  • Invalidenstraße

    Mitte

  • Karl-Marx-Allee

    Mitte

  • Kolonnenstraße

    Schöneberg

  • Lichtenberger Straße

    Mitte

  • Mehringdamm

    Friedrichshain-Kreuzberg

  • Schöneberger Ufer

    Mitte

  • Tamara-Danz-Straße

    Friedrichshain-Kreuzberg

Regelpläne als Planungsgrundlage

Die folgende Grafik macht deutlich, wie geschützte Radfahrstreifen gestaltet werden sollen. Kfz- und Radverkehr werden so voneinander getrennt, dass missbräuchliches Befahren der Radverkehrsanlage nahezu ausgeschlossen wird und dadurch ein besonderer Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen garantiert ist.

Grafik geschützte Radstreifen

Geschützter Radstreifen

  • Geschützte Radstreifen

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