Temporäre Radfahrstreifen

Temporärer Radfahrstreifen

Die vorübergehende Erweiterung von Radverkehrsanlagen und die Einrichtung von temporären Radfahrstreifen bieten die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen im Straßenverkehr kurzfristig zu reagieren. Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus kommt es daher zu verschiedenen Pilotprojekten.

Mit dem Rad zu fahren, ist gerade in der Corona-Krise gut, um Ansteckungsrisiken zu vermeiden, zwingend nötige Wege zurückzulegen und sich an der frischen Luft sportlich zu betätigen. Temporäre Radfahrstreifen schaffen hier zusätzliche sichere Angebote mit ausreichendem Platz für die Radfahrenden. Erweiterte Aufstellflächen an Kreuzungen können zudem mehr Raum geben, um die nötige Distanz zu anderen Radfahrenden einzuhalten. Denn auch im Radverkehr gilt: 1,5 Meter Abstand halten, um der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.

Damit tragen die Maßnahmen auch dazu bei, den öffentlichen Personennahverkehr zu entlasten und in S- und U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen das Abstandsgebot leichter einzuhalten.

Temporärer Radfahrstreifen am Schöneberger Ufer in Mitte

Aktueller Stand der Pilotprojekte

Der aktuelle Stand der Pilotprojekte ist bei der infraVelo veröffentlicht.

Regelplan zur Einrichtung von temporären Radfahrstreifen

Es wird geprüft, ob weitere temporäre Radfahrstreifen eingerichtet bzw. Radverkehrsanlagen erweitert werden können. Ein kurzfristig erstellter Regelplan „Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen“ der Senatsverwaltung dient den Bezirken als Planungsgrundlage zur Umsetzung solcher Projekte, die jeweils in Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrsmanagement unseres Hauses stattfindet.

  • Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen

    PDF-Dokument (2.6 MB)