Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten

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Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen

Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Das Gesetz ist am 17. März 1998 verkündet worden und materiell am 01. März 1999 in Kraft getreten. Weitere Informationen

Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin

Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelt. Die Zuständigkeiten sind zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und den Bezirksämtern aufgeteilt. Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Bodenschutz

Astrid Klose
Referatsleitung