Straßenbahnverlängerung von Schöneweide zum Potsdamer Platz

Vom Berliner Südosten in Richtung Berliner Zentrum soll zukünftig das Straßenbahnnetz in Richtung Potsdamer Platz erweitert werden. SenMVKU führt hierzu eine Grundlagenermittlung durch.

Hintergrund

Berlin wächst, die Busse werden voller. Wichtige Buslinien, die infolge kontinuierlicher Nachfragesteigerungen an ihre Kapazitätsgrenze gelangen, werden darauf geprüft, ob eine Umstellung auf einen Straßenbahnbetrieb sinnvoll ist. Durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und die höhere Attraktivität der Straßenbahn gegenüber dem Bus würde das Angebot deutlich aufgewertet.

Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) und der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 (NVP) sehen die Errichtung einer Straßenbahnstrecke im Untersuchungskorridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz entlang hochbelasteter Buslinien vor. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt derzeit die Grundlagenuntersuchung für diese Straßenbahnstrecke durch.

Diese Untersuchung erfolgt nach dem in Berlin etablierten Vorgehen. Zu diesem gehören der Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Straßenbahnverbindung geschaffen, die die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte verbindet.

Wie soll die Straßenbahn geführt werden?

Die Suche nach der besten Trassenführung ist Bestandteil der Grundlagenuntersuchung. Zunächst werden die grundsätzlich in Frage kommenden Varianten untersucht. Hier fließen ganz unterschiedliche Faktoren aus einem umfangreichen Kriterienkatalog mit ein. Diese Kriterien berücksichtigen vier unterschiedliche Sichtweisen auf die Trassenauswahl. So haben Fahrgäste andere Anforderungen an eine Linie („Fahrgast“) als die BVG, die auf der Strecke Straßenbahnen anbieten wird („Betrieb“), während die Stadt („Kommune“) z. B. eine langfristig wirtschaftliche Lösung anstrebt, aber auch die Auswirkungen auf die Stadt und die Umwelt („Allgemeinheit“) zu berücksichtigen sind. Die Streckenlänge bspw. hat sowohl Auswirkungen auf das Kriterium Reisezeit (Sichtweise Fahrgast) als auch auf die Investitionen (Sichtweise Kommune). Die Kennwerte sind auf der Maßstabsebene der Trassenbewertung erarbeitet und geeignet, verschiedene Trassen nach gleichem Schema zu bewerten.

Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen?

Ziel der Untersuchung ist es, eine Trassenführung zu identifizieren, in der die Straßenbahn realisiert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn auf dieser Trasse nachzuweisen. Deshalb kann im Rahmen der Grundlagenuntersuchung noch keine Aussage bezüglich der Straßenraumaufteilung getroffen werden. Dies erfolgt erst im Rahmen der sich anschließenden Vorplanung.

Grundsätzlich gilt, dass der Gleiskörper einer Straßenbahn eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch nimmt. Moderne Straßenbahnstrecken bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Integration in den Stadtraum, z. B. mit attraktivem Rasengleis oder weiteren Gestaltungselementen.

Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten?

Die Kosten werden ermittelt, sobald die Trassenführung feststeht. Im Nahverkehrsplan Berlin 2019–2023 wurden bisher als grobe Kostenschätzung für die ca. 13,7 km lange Strecke rund 175 Millionen Euro angenommen. Diese Zahl wird im Laufe der Grundlagenermittlung konkretisiert. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundesweit – über das anzuwendende Verfahren zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach der Methode der Standardisierten Bewertung – geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet.

Stand der Planung

Die Grundlagenermittlung wurde im Februar 2024 begonnen und soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden.

Zunächst soll durch ein spezialisiertes Planungsbüro das am besten geeignete Verkehrsmittel für den Korridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz ermittelt werden. Danach wird die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert. Sie wird abschließend mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis überprüft.

Das Ergebnis wird dann dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spricht sich der Senat für die Weiterverfolgung der Planung aus, folgen weitere Planungsschritte (u. a. Vorplanung und Entwurfsplanung) und schließlich das Planfeststellungsverfahren. Anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach aktuellem Stand ist im Jahr 2035 mit der Inbetriebnahme zu rechnen.