Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über das ServicePortal Berlin beantragen.
Online-Beschwerdeformular Baustellen: Möchten Sie sich über Baustellenlärm beschweren, steht Ihnen dafür ein Beschwerdeformular zur Verfügung
Alternativ können Sie Ihre Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen auch telefonisch übermitteln.
(insbesondere Lärm- und Staubbelästigungen durch Bauarbeiten)
Auskunftstelefon Baustellen: (030) 9025-2253
Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr