Service: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten

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  • Information zur Anzeige/Erlaubnis gemäß §§ 53/54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) für gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

    PDF-Dokument - Stand: 01.08.2023
    Dokument: SBB (PDF, 119 kB)

Einführende Hinweise zu diesen Themenbereichen

Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen angezeigt werden. Weitere Informationen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit