Friedhofsentwicklungsplan

Ev. Alter Friedhof Friedrichsfelde

Alter Friedrichsfelder Friedhof

Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Durch die enorme Bevölkerungszunahme Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Anlage neuer Friedhöfe notwendig. Als 1920 Groß-Berlin aus acht Städten, 59 Gemeinden und 27 Gutsbezirken gebildet wurde, brachten diese ihre Kirch- bzw. Friedhöfe in die neue Stadtgemeinde ein. Diese Friedhofsstruktur ist bis heute weitestgehend erhalten geblieben. Im Gegensatz zu anderen deutschen Großstädten führte die Anlage von Zentralfriedhöfen, insbesondere im Umland, nicht zur Reduzierung von Friedhöfen.

Während in der Vergangenheit das schnelle Wachstum der Stadt wie auch hohe Sterblichkeitsraten und Krankheitsepidemien immer wieder neue Friedhofsanlagen erforderten, ist heute ein rückläufiger Bedarf zu verzeichnen. Dies liegt zum einen am Rückgang der Sterberate bzw. dem Anstieg der Lebenserwartung. Darüber hinaus befindet sich die Bestattungskultur in einem fundamentalen Wandel. Durch einen zunehmenden Trend zur Anonymität und einer geringeren Bindung an Familie, Konfession, Tradition und Ort ist in den letzten Jahren der Anteil an Feuerbestattungen und insbesondere die Anzahl an Gemeinschaftsanlagen auf Berliner Friedhöfen stark gestiegen.

Obwohl der Bedarf an Friedhofsflächen seit 1980 um die Hälfte zurück gegangen ist, ist der Bestand seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben. Diese Entwicklung hat sich negativ auf den Zustand der Friedhöfe ausgewirkt. Lückenhaft belegte bzw. brachliegende Grabfelder erhöhen den Anteil an allgemein zu pflegenden Grünflächen und somit den Pflegeaufwand. Die Friedhofsträger sind häufig nicht mehr in der Lage, die erhöhten Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen für den Erhalt der gesamten Friedhofsfläche aufzubringen.

Im Berliner Friedhofsgesetz wurde bestimmt, dass ein Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen ist, der die vorhandene Versorgung mit Friedhofsflächen feststellt sowie die angestrebte wohngebietsnahe Versorgung und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen festlegt. Nutzungsänderungen der Friedhofsflächen sind jedoch nur langfristig und unter Beachtung stadtplanerischer, kultureller und landschaftsplanerischer Aspekte möglich.

Der Senat von Berlin hat den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) am 27. Juni 2006 beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006

Aus der Erkenntnis heraus, dass Berlin über weitaus mehr Friedhofsflächen verfügt, als gegenwärtig und zukünftig benötigt werden, wurde der Friedhofsentwicklungsplan (FEP) erarbeitet und im Jahr 2006 vom Berliner Senat beschlossen. Demnach sollen von den für Bestattungen geöffneten insgesamt 1037 ha Friedhofsflächen (Stand 2006) noch 747 ha für Bestattungen erhalten bleiben und 290 ha einer anderen Nutzung zugewiesen werden.

Mit dem Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 wird aufgezeigt, dass von den für eine Umnutzung ausgewiesenen 290 ha Friedhofsflächen bereits bei 209 ha dieser Flächen mit der Umsetzung begonnen (170 ha) bzw. diese bereits komplett vollzogen (39 ha) worden ist. Das entspricht einem Erfüllungsgrad von insgesamt rd. 72%.

Neben Angaben zum Stand der Umsetzung bei den landeseigenen Friedhöfen der Bezirke sowie den konfessionellen Friedhöfen informiert der Bericht außerdem über die Herangehensweise, finanziellen Auswirkungen sowie Probleme und Hemmnisse bei der Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006. Darüber hinaus werden Aussagen zur künftigen Entwicklung von Friedhofsflächenbedarf und -versorgung gemacht sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben.

Die Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006 ist ein langfristiger und schrittweiser Prozess, der aufgrund der Dauer bestehender Nutzungsrechte und der zumeist über den Friedhof verstreut liegenden freiwerdenden Flächen erst in langen Zeiträumen sichtbar wird.

Da die Notwendigkeit besteht, auf sich im Laufe der Zeit ändernde Bestattungsbedarfe oder auch auf eine sich seit 2006 veränderte städtebauliche Entwicklung reagieren zu können, wird im Bericht die Möglichkeit aufgezeigt, von der im FEP 2006 getroffenen Aussage zur Schließung, Aufhebung oder weiteren Nutzung einer Friedhofsfläche im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen auch abweichen zu können.

Der Senat hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 am 18. November 2014 beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung des FEP 2006

  • Bericht

    PDF-Dokument (382.3 kB)

  • Anhang

    PDF-Dokument (18.2 MB)

Friedhofs­entwicklungs­plan (FEP 2006)

  • Friedhofs­entwicklungs­plan (FEP 2006) - Textteil

    PDF-Dokument (11.3 MB)

Anlagen

  • Übersichten Gesamtstadt

    PDF-Dokument (73.5 kB)

  • Bezirk Mitte

    PDF-Dokument (423.5 kB)

  • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

    PDF-Dokument (412.3 kB)

  • Bezirk Pankow

    PDF-Dokument (834.4 kB)

  • Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

    PDF-Dokument (519.2 kB)

  • Bezirk Spandau

    PDF-Dokument (671.3 kB)

  • Bezirk Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (696.2 kB)

  • Bezirk Tempelhof-Schöneberg

    PDF-Dokument (667.6 kB)

  • Bezirk Neukölln

    PDF-Dokument (508.5 kB)

  • Bezirk Treptow-Köpenick

    PDF-Dokument (771.8 kB)

  • Bezirk Marzahn-Hellersdorf

    PDF-Dokument (501.7 kB)

  • Bezirk Lichtenberg

    PDF-Dokument (830.3 kB)

  • Bezirk Reinickendorf

    PDF-Dokument (540.9 kB)

  • Übersichten Einsparmöglich­keiten, Finanzierung u.ä.

    PDF-Dokument (111.4 kB)

Broschüre

  • Broschüre Informationen zur Friedhofsent­wicklungs­planung in Berlin

    PDF-Dokument (8.1 MB)