In Berlin gibt es seit 2013 die gemeinsame Wertstoffsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbunden sowie stoffgleichen Nichtverpackungen. Das hat den Vorteil, dass alle Berliner Kunststoffe und Metalle aus Privathaushalten zum Recycling gebracht werden können. So schützt Berlin Klima und Umwelt.
Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren die Alba Berlin GmbH beauftragt, die Abfälle aus der Wertstofftonne zu sammeln. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine vertragliche Beziehung mit Alba.
Probleme mit der Entsorgung der Wertstofftonne tragen Sie bitte an den im jeweiligen Bezirk zuständigen Systembetreiber heran:
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Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf:
Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2–4, 50678 Köln, E-Mail: l.mueller@reclay-group.com -
Reinickendorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln:
BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz, E-Mail: entsorgung@bellandvision.dee -
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick:
Interzero Recycling Alliance GmbH, Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln, E-Mail: dsi.kontakt@interzero.de
Diese Zuständigkeiten gelten bis Ende des Jahres 2027.
Folgendes ist zu beachten:
Elektrogeräte, Batterien, Glasbehälter, Papier, Pappe und Karton, Textilien, Holz, Speisereste, Gartenabfälle etc. gehören nicht in die Wertstofftonnen. Diese sind den entsprechenden Rücknahmesystemen zur Verwertung zuzuführen bzw. in einem der Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben.
Befinden sich im Sammelgemisch der Wertstofftonne nach Art und Menge artfremde Abfälle, die die Sortierung und anschließende Verwertung der Wertstoffe beeinträchtigen, handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen Alba ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, über derart fehlbefüllte Sammelbehälter den Abfallerzeuger/-besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist das Sammelgemisch vom Abfallerzeuger insgesamt den für die Restabfallentsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu überlassen. Bei schwerwiegendem oder nachhaltigem Missbrauch der Wertstofftonnen darf der Abfallerzeuger/-besitzer von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden, die Wertstofftonnen werden dann eingezogen.