Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfall­verordnung

Gewerbeabfallverordnung und ZERO-Waste-Konzept des Landes Berlin

Video Ressourcenwende in der Bauwirtschaft

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Formate: video/youtube

  • Kurzbeschreibung des Videos

    Ressourcenwende in der Bauwirtschaft

    Schwindende Rohstoffe, knapper werdende Deponieräume und ambitionierte Klimaschutzziele machen es unerlässlich, den hohen Ressourceneinsatz im Bauwesen zu überwinden. Der Film zeigt, dass es schon heute viele Möglichkeiten gibt, Baustoffe im Kreislauf nachhaltig zu nutzen: Recycling-Beton, Recycling-Gips, die Wiederverwendung und das Recycling von Ziegeln sowie der nachwachsende Rohstoff Holz.

    Rund 60 Prozent der in Berlin verwendeten Ressourcen werden in der Bauwirtschaft verarbeitet. Dem gegenüber stehen Millionen Tonnen Bauschutt und Baustellenabfälle. Jährlich werden in Berlin im Tief- und Hochbau bereits 2,2 Millionen Tonnen Primarrohstoffe durch den Einsatz gütegesicherter Sekundärrohstoffe eingespart. Dabei will Berlin aber nicht stehen bleiben. Bis 2030 sollen pro Jahr weitere 1,4 Millionen Tonnen Primärstoffe durch Sekundärrohstoffe ersetzt werden.

    Video: Agentur Gretchen GmbH/EUMB Pöschk GmbH & Co. KG/Ute Czylwik
    Herausgeberin: SenMVKU

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Hintergrund und Ziele

In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen.

Mit der am 1.8.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält.

Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle.

Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten.

Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist.

In der straßenrechtlichen Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen wurde daher verbindlich vorgegeben, dass in jeder Baustelleneinrichtungsfläche mit Schuttcontainern mindestens zwei Schuttcontainer aufzustellen sind, je einen für mineralische Abfälle und einen für nicht-mineralische Abfälle.

Stärkung der Wiederverwendung als politisch gesetztes Ziel

Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden.

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen.

Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nacholgend zum Download.

Verzeichnis der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg

  • Berliner Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 Absatz 1 GewAbfV

    PDF-Dokument (166.3 kB) - Stand: 08/2023

  • Brandenburger Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 Abs. 1 GewAbfV

    PDF-Dokument - Stand: 12/2020; Größe: 267 KB

Dokumentationshilfen und Vorlagen

Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen nach § 3 Abs. 3 GewAbfV

  • Datei mit ausfüllbaren Datenblättern

    XLSX-Dokument (129.2 kB)

  • Ausfüllhilfe zur Dokumentation

    PDF-Dokument (412.6 kB)

Dokumentation der Erfassung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen nach § 8 Abs. 3 GewAbfV

  • Datei mit ausfüllbaren Datenblättern

    XLSX-Dokument (84.6 kB)

  • Ausfüllhilfe zur Dokumentation

    PDF-Dokument (657.9 kB)

Informationen zur Gewerbeabfallverordnung

  • Teil I: Abfall bei Bau- und Abbrucharbeiten

    Flyer

    PDF-Dokument (153.9 kB)

  • Teil II: Gewerblicher Siedlungsabfall

    Flyer

    PDF-Dokument (141.5 kB)

Hinweise zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote nach § 6 Absatz 4 und 6 GewAbfV

  • Hinweisblatt

    PDF-Dokument (275.6 kB)

Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den

Entsorgung von Gipskartonplatten

Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer.

  • Ressourcenschonung durch Gipsrecycling – Eine Zero-Waste-Initiative

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Online-Fachdialog zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung

Die IHK Berlin und die Berliner Senatsumweltverwaltung veranstalteten am 30. September 2020 einen Online-Fachdialog zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Der Fachdialog richtete sich an Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Entsorgungsunternehmen und Vollzugsbehörden. Beim gemeinsamen Erfahrungsaustausch der unterschiedlichen Akteure wurden Fragestellungen zum Umgang mit den gewerblichen Siedlungsabfällen sowie schwerpunktmäßig die Anforderung an die Dokumentation besprochen und diskutiert.
Die Beiträge der Referenten hat die IHK Berlin zum Download bereitgestellt.

Abfallwirtschaftskonzept 2020 – 2030