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BFF – Biotopflächenfaktor

Das Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm Berlin formuliert für die Bereiche des Naturhaushaltes, des Biotop- und Artenschutzes, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung grundsätzliche Ziele und Maßnahmen für eine qualitätvolle Stadtentwicklung.
In der Innenstadt ist eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” mit der Anwendung des “Biotopflächenfaktors” (BFF) möglich. Er kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden.
Hinweis
Übersichtskarte aller sich im Verfahren befindlichen bzw. durch Rechtsverordnung festgesetzten Landschaftspläne in Berlin:
Auszug aus dem Gutachten "Der Biotopflächenfaktor als ökologischer Kennwert - Grundlagen zur Ermittlung und Zielgrößenbestimmung"
PDF-Dokument (216.4 kB)
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Dr. Sebastian Hausmann
- Tel.:
- (030) 9025-1254
Bezirkliche Auskünfte zu Landschaftsplänen
Konkrete Auskünfte zur Berechnung des BFF für Baugrundstücke, die in einem BFF-Landschaftsplan liegen, geben die jeweils zuständigen Bezirke.