Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Sie müssen vor Beeinträchtigungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck widersprechen, bewahrt werden.
In Berlin sind nahezu alle größeren Erholungslandschaften als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Aktuell sind über 17 Prozent der Landesfläche als LSG geschützt.