Luftreinhalteplan für Berlin – 3. Fortschreibung

Kirschblüten in der Schwedter Straße

Am 2. September 2025 wurde die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin vom Berliner Senat verabschiedet. Gleichzeitig wurde auch die 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen.

Mit dem neuen Luftreinhalteplan reagiert Berlin auf eine erfreuliche Entwicklung: Seit 2020 können in Berlin alle aktuellen Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten und überwiegend sogar deutlich unterschritten werden. Hierzu haben die zahlreichen Maßnahmen der Luftreinhaltepläne für Berlin beigetragen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch Verkehrsbeschränkungen nach § 40 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere die Umweltzone und Tempo 30.

Die nunmehr erreichte Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte ist Anlass für eine Prüfung, ob und gegebenenfalls wo die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen Umweltzone und Tempo 30 weiterhin für eine sichere und dauerhafte Grenzwerteinhaltung erforderlich sind.

Das Ergebnis:

  • Die Umweltzone ist weiterhin erforderlich.
  • Tempo 30 ist noch an sieben Hauptverkehrsstraßen aus Gründen der Luftreinhaltung erforderlich.
    1. Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße (Mitte)
    2. Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße (Friedrichshain-Kreuzberg)
    3. Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße (Mitte)
    4. Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee (Reinickendorf)
    5. Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße (Pankow)
    6. Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße (Neukölln)
    7. Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  • An 34 Strecken entfällt für Tempo 30 der Anordnungsgrund „Luftreinhaltung“.
  • Voraussetzung für die Aufhebung der streckenbezogenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ist die Weiterführung der stadtweit wirkenden Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan für Berlin – 2. Fortschreibung mit dem Ziel das erreichte Emissionsniveau zu stabilisieren und einen Wiederanstieg der Luftbelastung mit der Gefahr erneuter Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Aufgehoben werden aus technischen Gründen Maßnahmen, die die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Stickoxidminderungssystemen und die Förderung von Erdgasfahrzeugen vorsehen.

  • Luftreinhalteplan für Berlin – 3. Fortschreibung

    PDF-Dokument (18.1 MB)

Gutachten: Berechnung der Luftschadstoffbelastung an Hauptverkehrsstraßen

  • Ergebnisdokumentation

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Anhang mit Karten zum Gutachten

    PDF-Dokument
    Dokument: (PDF, 99.4 MB)

  • Grundlagen und Prüfumfang der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin

    Im Planentwurf wird für das gesamte Stadtgebiet Berlins Folgendes betrachtet:

    • Entwicklung der Luftqualität und des Schadstoffausstoßes der letzten Jahre
    • Prognose der Entwicklung des Ausstoßes von Luftschadstoffen in den nächsten Jahren
    • Auswirkung eines Wiederanstiegs der Verkehrsmengen auf das Vor-Corona-Niveau von 2019
    • Auswirkung einer Aufhebung der Umweltzone auf die Schadstoffbelastung an Straßen
    • Auswirkung der Aufhebung von Tempo 30 auf die Schadstoffbelastung an Straßen

    Im Ergebnis legt der Entwurf des Luftreinhalteplans – 3. Fortschreibung fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Tempo 30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig. An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo 30 unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange aufgehoben

  • Was passiert an den 34 Tempo-30-Strecken, an denen der Anordnungsgrund „Luftreinhaltung“ entfällt?

    Tempo 30 darf an Hauptverkehrsstraßen nur angeordnet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 9 StVO Abs. 6) erfüllt sind. Hierzu gehören Gründe der Verkehrssicherheit und der Schutz vor Lärm.

    Für 34 Strecken, bei denen nach den Festlegungen dieses Luftreinhalteplans der Anordnungsgrund „Luftreinhaltung“ entfällt, wurde die Anordnungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Lärm geprüft.

    Dabei wurde erstmals auch der neue Anordnungsgrund „hochfrequentierte Schulwege“ geprüft. Diese Prüfung ergab keine Anordnungen von Tempo 30, d. h. keine der Strecken erfüllt die Kriterien eines hoch frequentierten Schulweges.

    Im Ergebnis sind für die 34 Strecken folgende Tempo 30-Anordnungen vorgesehen:

    Auf 11 Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 bestehen bleiben:

    1. Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße (Mitte)
    2. Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße (Pankow)
    3. Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße (Mitte)
    4. Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße (Pankow)
    5. Hauptstraße von Kleistpark bis Innsbrucker Platz (Tempelhof-Schöneberg)
    6. Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße (Steglitz-Zehlendorf)
    7. Leipziger Straße von Leipziger Platz/Potsdamer Platz bis Charlottenstraße (Mitte)
    8. Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz (Friedrichshain-Kreuzberg)
    9. Potsdamer Straße von Potsdamer Platz bis Kleistpark (Mitte + Tempelhof-Schöneberg)
    10. Turmstraße von Stromstraße bis Beusselstraße (Mitte)
    11. Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße (Neukölln)

    Auf 16 Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 in ein nächtliches Tempo 30 umgewandelt werden:

    1. Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße (Steglitz-Zehlendorf)
    2. Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße (Tempelhof-Schöneberg)
    3. Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee (Neukölln)
    4. Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Emser Straße (Tempelhof-Schöneberg)
    5. Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße (im vorstehenden Abschnitt integriert.)
    6. Joachimsthaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm (Charlottenberg-Wilmersdorf)
    7. Klosterstraße von Brunsbütteler Damm bis Pichelsdorfer Straße (Spandau)
    8. Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße (Mitte)
    9. Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße (Tempelhof-Schöneberg)
    10. Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße (Tempelhof-Schöneberg)
    11. Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm (Reinickendorf)
    12. Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer (Mitte)
    13. Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke (Tempelhof-Schöneberg)
    14. Scharnweberstraße-Müllerstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße (Reinickendorf)
    15. Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße (Mitte)
    16. Tempelhofer Damm von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof (Tempelhof-Schöneberg)

    Auf 2 Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 teilweise bestehen bleiben und teilweise in ein nächtliches Tempo 30 umgewandelt werden:

    1. Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee (Charlottenberg-Wilmersdorf)
      Abschnitt Kantstraße bis Bismarckstraße: künftig nächtliches Tempo 30 (22–6 Uhr)
      Abschnitt Bismarckstraße bis Otto-Suhr-Allee: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen
    2. Torstraße Prenzlauer Allee bis Chausseestraße (Mitte)
      Abschnitt Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz: künftig nächtliches Tempo 30 (22–6 Uhr)
      Abschnitt Rosenthaler Platz bis Chausseestraße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen

    Auf 1 Straßenabschnitt wird das ganztägige Tempo 30 teilweise bestehen bleiben und teilweise aufgehoben:

    1. Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße (Treptow-Köpenick):
      Abschnitt Am Treptower Park bis Beermannstraße: Tempo 30 ganztags aufheben
      Abschnitt Beermannstraße bis Karl-Kunger-Straße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen

    Auf 4 Straßenabschnitten wird das ganztägige Tempo 30 aufgehoben:

    1. Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz (Mitte)
    2. Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mitte)
    3. Invalidenstraße von Alexanderufer (Sandkrugbrücke) bis Scharnhorststraße (Mitte)
    4. Wilhelmstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mitte)
  • Beteiligung der Öffentlichkeit

    Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin wurde vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024 öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 26. März 2024 abgegeben werden. Fristgerecht wurden von 176 Privatpersonen oder Unternehmen sowie von insgesamt zehn Verbänden, Bürgerinitiativen, einer politischen Parteiorganisation und einem Bezirksamt Stellungnahmen eingereicht.

    Des Weiteren liegt eine Petition mit 1.100 Unterschriften für den Erhalt von Tempo 30 in der Saarstraße sowie ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg vor, der die Beibehaltung von Tempo 30 auf allen im Luftreinhalteplan behandelten Straßen in Tempelhof-Schöneberg fordert.

    Alle Stellungnahmen wurden bei der Fertigstellung des Luftreinhalteplans und der Entscheidung über seine Annahme angemessen berücksichtigt.

    In 181 der 186 Einwendungen wurde die Beibehaltung oder auch Ausdehnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen aus Gründen der Luftreinhaltung, der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes gefordert.

    Vier Einwendungen begrüßten ausdrücklich die geplante Aufhebung von Tempo 30.

    Einwände und das Ergebnis der Abwägungen sind in Kapitel 8 des Luftreinhalteplans dargestellt.