Mit dem Umweltrahmengesetz aus dem Jahr 1990 haben die neuen Bundesländer einschließlich Berlin die Möglichkeit erhalten, Freistellungen von Umweltschäden auszusprechen. Danach können im Interesse der Beseitigung des Investitionshemmnisses “Altlasten” und der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen und Grundstücken im Ostteil der Stadt sowie in West-Staaken von der Verantwortung für Altlastenschäden freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Grundstücke gewerblichen Zwecken dienen bzw. im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, sowie, dass die Altlastenschäden vor dem 01.07.1990 verursacht wurden.
Diese Regelung hat eine doppelte Zielsetzung: Sie erleichtert Investitionen und baut Wirtschaftshemmnisse ab. Gleichzeitig werden Gefährdungspotentiale für die Umwelt beseitigt oder abgesichert. Von diesen Maßnahmen hängen für Berlin wesentliche Investitionen und Arbeitsplätze ab.
Freistellungsanträge konnten jedoch nur bis zum 30. März 1992 gestellt werden. Mit über 3.900 Anträgen wurde hiervon auch intensiv Gebrauch gemacht. Zuständig für die Bearbeitung der Freistellungsanträge ist in Berlin die für den Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung.
Auf der Grundlage des Umweltrahmengesetzes haben die neuen Länder mit dem Bund eine Finanzierungsregelung vereinbart, nach der sich der Bund und das jeweilige Land die Kosten teilen. Nach Abzug einer Eigenbeteiligung der privaten Investoren – in der Regel sind es 10 % der Sanierungskosten – trägt der Bund 60 % und in Großprojektgebieten 75 % der verbleibenden Kosten.
Gut 95 % der Anträge sind zwischenzeitlich abschließend bearbeitet. Von diesen Anträgen wurden rd. 1.180 abgelehnt und rd. 2.500 zurückgenommen oder eingestellt. Bisher wurden 68 Anträge hinsichtlich der Kostenbeteiligung an Sanierungsmaßnahmen positiv beschieden. Hierfür ist das Land Berlin für die Folgejahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 280 Mio. € eingegangen, die Eigenanteile der Freigestellten in Höhe von rund 56 Mio. € beinhalten.