Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle

Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten für Antragsteller/-innen von Ausnahmegenehmigungen und Sondererlaubnissen im Straßenverkehr (VMS-Verfahrensbetrieb)

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der behördlichen Datenschutzbeauftragten/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

E-Mail: post@senmvku.berlin.de
Website: https://www.berlin.de/sen/uvk/

Die behördliche Datenschutzbeauftragte/der behördliche Datenschutzbeauftragte der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz und Umwelt ist unter der o.g. Anschrift beziehungsweise unter datenschutz@senmvku.berlin.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Es werden folgende Daten verarbeitet:

Authentifizierungsdaten (Benutzername / Passwort), Anrede, Vorname, Nachname, Firmenname, Mobiltelefon, Telefonnummer, Telefax, E-Mail, Nachweis der Zugehörigkeit zu einem bestimmten, ausnahmeberechtigten Beruf (Parkerleichterung), Ansprechperson einer Firma [mit Anrede, Vorname, Nachname], Kommunikationsverbindungen einer Ansprechperson [mit beruflicher Telefonnummer und beruflicher Mailadresse], Adresse mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und Land; bei verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO werden das Geburtsdatum des Verkehrssicherers und bei Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO werden zusätzlich noch Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum der antragstellenden natürlichen Person erfasst.

Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Antrags sowie die Erfüllung der dem Bezirksamt / der Senatsverwaltung gesetzlich zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere im Rahmen der übertragenen Aufgaben des Landes Berlin. Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Entscheidung über die Erteilung von (Ausnahme-)Genehmigungen oder Erlaubnissen in folgenden Bereichen:

  • Gehwegüberfahrten (§ 9 BerlStrG)
    Genehmigungen für die Herstellung oder Änderung von Gehwegüberfahrten
  • Allgemeine Sondernutzung (§ 11 BerlStrG)
    Erlaubnisse für Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, wie das Aufstellen von Verkaufsständen oder Außenbestuhlung
  • Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung (§ 12 BerlStrG / § 127 TKG)
    Erlaubnisse für Sondernutzungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, wie etwa das Verlegen von Leitungen durch Versorgungsunternehmen; hierzu zählen auch Maßnahmen nach § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege für Telekommunikationslinien
  • Zuständigkeitskonzentration (§ 13 BerlStrG)
    Regelungen zur Zuständigkeit für bestimmte Sondernutzungen, insbesondere, wenn neben der straßenrechtlichen Erlaubnis auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 und 9 StVO erforderlich ist
  • Veranstaltungen mit übermäßiger Straßenbenutzung (29 StVO)
    Erlaubnisse für Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, wie beispielweise ein Marathonlauf
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen (45 StVO):
    Anordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs, beispielweise bei der Einrichtung von Arbeitsstellen oder Verkehrslenkungsmaßnahmen
  • Ausnahmegenehmigungen (§ 46 StVO):
    Genehmigungen für Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, beispielweise für das Parken mit Handwerkerparkausweis in bestimmten straßenverkehrsrechtlich relevanten Bereichen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 3 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) sowie die oben genannten spezialgesetzlichen Vorschriften i.V.m. Art. 6 Abs. 1c DS-GVO“. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und erfolgt in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der verantwortlichen Stelle übertragen wurde.

Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, erfolgt sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

Eine Übersicht der einschlägigen Rechtsgrundlagen finden sie hier:

3. Dauer der Speicherung

Der Formularassistent speichert Ihre eingegebenen Daten auf einem zwischengeschalteten Server (Proxy) für die Dauer von bis zu zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisch gelöscht, es sei denn, dass bis dahin keine vollständige Übermittlung an die Straßen- und Grünflächenämter bzw. Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erfolgt ist. Innerhalb der behördliche Fachsoftware gelten die für die jeweilige Vorgangsart einschlägigen Aufbewahrungsfristen des Landes Berlin. Diese können variieren, z.B.:

  • Bei gebührenpflichtigen Vorgängen in der Regel 10 Jahre
  • Bei gebührenfreien oder rein internen Vorgängen häufig kürzer
  • In Einzelfällen (z.B. bei dauerhaften Rechtswirkungen) auch unbefristet

Die konkreten Fristen richten sich nach den Verwaltungsvorschriften zur Aufbewahrung von Schriftgut des Landes Berlin und den haushaltsrechtlichen Vorschriften (§ 70 Landeshaushaltsordnung Berlin und zugehörige Verwaltungsvorschriften).

4. Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich. Ohne die Angabe der notwendigen Daten kann Ihr Anliegen nicht oder nicht vollständig bearbeitet werden.

5. Folgen der Nichtbereitstellung

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann die zuständige Behörde Ihren Antrag nicht prüfen oder bearbeiten. Dies kann dazu führen, dass das Verfahren nicht durchgeführt oder die beantragte Leistung nicht erbracht werden kann.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, personenbezogene Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, ist die
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin

Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

8. Rechte der betroffenen Person

Die Betroffenen haben gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 24 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 25 BlnDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DS-GVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen rechtfertigt ist.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Art. 77 DS-GVO

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO.

Widerspruchsrecht

Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet werden, haben Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an post@senmvku.berlin.de.

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