Gefährliche Abfälle – Sonderabfall

Alte rostige schmutzige Stahlfässer

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) stellt an die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und Überwachung der gefährlichen Abfälle aus Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen besondere Anforderungen.

Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen kooperiert das Land Berlin mit dem Land Brandenburg. Eine Liste mit Entsorgungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie auf den Seiten der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH.

Mengenentwicklung

Die Menge gefährlicher Abfälle in Berlin teilt sich in zwei Abfallhauptgruppen. Die gefährlichen mineralischen Bauabfälle und Bodenaushub machen dabei mit über 80 % den größeren Anteil aus, der Rest sind gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle. Weitere Informationen

Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle)

Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Weitere Informationen